Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Robert-Koch-Institut am Donnerstag einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 109,3 veröffentlicht. Aufgrund der ...
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Robert-Koch-Institut am Donnerstag einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 109,3 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Landkreis daher ab Samstag, 10. April, die für einen Inzidenzwert von über 100 geltenden Einschränkungen.
Strengere Kontaktregeln
Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Dienstag bis Donnerstag, 6. bis 8. April, überschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt amtlich bekannt, dass mit Wirkung ab Samstag, 10. April, die bayerische Notbremse mit strikteren Regelungen gilt. Diese sehen unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr vor. Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft: Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.
Am Samstag entfällt in den Geschäften das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung ("Click & Meet"). Dagegen bleibt das Abholen vorbestellter Ware ("Click/Call & Collect") weiterhin möglich. Geöffnet bleiben Buchhandlungen , Blumenläden , Baumärkte und alle Geschäfte der Grundversorgung.
Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut; erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Spiel- und Bolzplätze, Spielhöfe, Skateranlagen und Bewegungsparks können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin genutzt werden. Weitere Öffnungen sind für den Landkreis nur möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.
Neue Regelungen ab Montag
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen und des hohen Niveaus der Belegung von Intensivbetten hat die bayerische Staatsregierung neue Regelungen festgelegt, die ab Montag, 12. April, gelten. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt zunächst Folgendes: Für die Geschäfte im Einzelhandel ist das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung ("Click & Meet") möglich. Dies gilt ab Montag, 12. April, auch für Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen . Diese werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest).