Für den Landkreis hat das Robert-Koch-Institut jetzt einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 37,9 und damit über 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner ve...
Für den Landkreis hat das Robert-Koch-Institut jetzt einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 37,9 und damit über 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner veröffentlicht. Weil der Schwellenwert somit an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bekannt, dass ab morgigen Donnerstag, 26. August, die 3G-Regelung im Kreis gilt.
Geimpft, genesen oder getestet
Nur wer geimpft , genesen oder getestet (3G) ist und keine Symptome aufweist, darf an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. öffentliche und private Veranstaltungen) teilnehmen, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Dies gilt auch für die Bereiche der Innengastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen, die Sportausübung in geschlossenen Räumen und Beherbergungen – für diese ist ein entsprechender Test bei der Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden erforderlich.
Auch Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen nun einen Testnachweis vorlegen. Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Fall eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung ausgenommen.
Das gilt für Großveranstaltungen
Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Das Unterschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen .