Auch künftig mit Maske ins Landratsamt

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Das Maskenschutzkonzept für Behörden in Bayern wurde angepasst. Maskenstandard ist nun eine medizinische Gesichtsmaske. Deshalb gilt beim Besuch der...

Das Maskenschutzkonzept für Behörden in Bayern wurde angepasst. Maskenstandard ist nun eine medizinische Gesichtsmaske. Deshalb gilt beim Besuch der Landratsamtsgebäude in Erlangen und Höchstadt ab Montag, 11. April, eine medizinische Maskenpflicht (OP-Maske). Dies gilt auch für die Mitarbeiter. Zum eigenen Schutz ist das Tragen einer FFP2-Maske weiter möglich. Darauf macht das Landratsamt aufmerksam.

Zudem ist den Angaben zufolge vor dem Besuch des Landratsamtes eine Terminvereinbarung erforderlich. Lediglich Anliegen in den Führerschein- und Zulassungsstellen sind am Vormittag ohne Termin möglich. Alle Besucher haben sich auch weiterhin am Empfangsdienst im Eingangsbereich zu melden. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass Begleitpersonen nur eingelassen werden können, wenn das Amtsgeschäft dies zwingend erfordert. Weitere Infos dazu gibt es unter www.erlangen-hoechstadt.de verfügbar. red