"Da hat jemand vor zehn Jahren Fundstücke vom Nordosthang der Ehrenbürg mitgenommen", sagte Bürgermeisterin Anja Gebhardt (SPD). Im Juni hatte die Gemeinde ...
"Da hat jemand vor zehn Jahren Fundstücke vom Nordosthang der Ehrenbürg mitgenommen", sagte Bürgermeisterin Anja Gebhardt (SPD). Im Juni hatte die Gemeinde ein Schreiben vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erreicht. Darin stand, dass bei der Kreisarchäologie des Landkreises Forchheim anonym ein Päckchen mit Fundgegenständen abgegeben worden sei.
Hierbei handelte es sich um eine Lanzenspitze, ein Lappenbeil und ein Rasiermesser aus Bronze. Das bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist der Ansicht, dass die Stücke tatsächlich vom Nordosthang der Ehrenbürg sein können. In der Zwischenzeit hat sich der Finder bei genanntem Amt zu erkennen gegeben und will, dass die Fundstücke der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Eine Dauerleihgabe
Nach Paragraf 984 sind der Entdecker und der Grundstückseigentümer jeweils zur Hälfte Eigentümer der Fundstücke. Die Gemeinde Kirchehrenbach solle deshalb mitteilen, wie sie mit ihrer Hälfte am Eigentum verfahren möchte. Die Räte waren sich einig darüber, dass die Fundstücke dem Kaiserpfalzmuseum als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt werden sollten.
Außerdem hatte die Ortsgruppe des Bundes Naturschutz in Bayern den Antrag gestellt, gemeindliche Grundstücke in das Projekt "Blühflecke" des Bundes Naturschutz aufzunehmen. Das sahen die Gemeinderäte genauso. Sie beschlossen, dass die Grünfläche Waldstraße/ Ecke Eichangerstraße zur Pfarrer-Kneipp-Steige, die Grünfläche an der Brücke über den Ehrenbach in der Leutenbacher Straße und die Grünstreifen in der Hauptstraße bei den Anwesen Nummer 50 und 47 angemeldet werden sollen.
Vom Wald begrenzt
Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium die Aufstellung eines Bebauungsplans "Obere Bärenleite" im vereinfachten Verfahren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden von der Hinterkante der bebauten Grundstücke an der Sportplatzstraße und dem bestehenden Wald begrenzt; im Osten von einem gemeindeeigenen Waldgrundstück; im Süden von der bestehenden Bebauung Bärenleite 8, 10 und 12; im Westen von der Bebauung Bärenleite 12 und 14.
Zudem war die Gemeinde Kirchehrenbach angeschrieben worden, um Stellung zum geplanten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Lohe" in Oberehrenbach zu nehmen.
Die Gemeinde hat keine Einwände gegen die vorgelegte Bauleitplanung. Sie fordert allerdings, dass eine ausreichende Regenrückgewinnung vor dem Einleiten in den Ehrenbach vorgesehen wird, damit keine Nachteile für das flussabwärts liegende Kirchehrenbach entstehen.