Hausbesitzer will aufstocken: Gemeinde ändert den Bebauungsplan

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Eine oft diskutierte und auch umstrittene Bebauungsplanänderung ist im Großenseebacher Gemeinderat jetzt abgeschlossen worden. Das Gremium hatte bereits im März die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ...

Eine oft diskutierte und auch umstrittene Bebauungsplanänderung ist im Großenseebacher Gemeinderat jetzt abgeschlossen worden. Das Gremium hatte bereits im März die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Zielsetzung beschlossen, einer Familie die Möglichkeit zu geben, mehr Wohnraum zu schaffen.

Ein Einfamilienhaus sollte zum zweigeschossigen Wohngebäude aufgestockt werden. Nach Einschätzung der Gemeinde handelt es sich um einen bau- und planungsrechtlichen Sonderfall, denn das Grundstück ist das einzige im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 mit einer Einzelhausbebauung. Auf allen anderen stehen Doppelhäuser. Außerdem sei die Dringlichkeit der geplanten Aufstockung durch die persönliche Wohnsituation des Antragstellers nachgewiesen. Schon in vorausgehenden Sitzungen hatten die Räte über die Möglichkeit einer kompletten Überplanung des Gebietes diskutiert. Auch Planer Matthias Rühl tendierte eher zu einer kompletten Überplanung, denn in den meisten Wohngebieten mit Einzelhausbebauung zeichne sich durch den demografischen Wandel ein Generationswechsel ab und es bestehe die Gefahr von Leerständen. Über die Änderung des Bebauungsplanes nur wegen eines Bauvorhabens schien aber das Landratsamt nicht erfreut zu sein, und nach den Worten von Bürgermeister Bernhard Seeberger (FW) und Verwaltungsleiter Martin Hofmann gab es eine Reihe von Gesprächen. Den Vorwurf einer "Gefälligkeitsplanung" wies der Verwaltungsleiter empört zurück.

Zu einer kompletten Überplanung konnte sich der Gemeinderat nicht durchringen, und so bezieht sich der Änderungsbereich nur auf das betreffende Grundstück. Durch die Umsetzung des Bauvorhabens entstehe eine Nachverdichtung, die dem planungsrechtlichen Grundsatz des "flächensparenden Bauens" Rechnung trägt.

"Wir müssen die Bürger darauf hinweisen, dass es künftig mehr Nachverdichtungen geben wird", erklärte SPD-Gemeinderat Werner Schrumpf. Denn zwei Nachbarn sind mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden und befürchten eine wesentliche Verschlechterung für ihre Grundstücke, insbesondere durch eine Beschattung. Wie Planer Matthias Rühl bei Vorstellung der Änderung erklärte, haben die von den Nachbarn vorgebrachten Ängste vor Beeinträchtigungen wohl eher eine gefühlte als eine faktische Bedeutung. Ein wandernder Schatten ist in Baugebieten üblich und eine dauerhafte Besonnung könne nicht gefordert werden.

Keine Gesamtüberplanung

Die Behandlung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange moderierte Planer Matthias Rühl. Dem erneuten Hinweis einer Gesamtüberplanung folgte das Gremium nicht. Der Argumentation, dass grundsätzlich das gesamte Gebiet überplant werden sollte, könne zwar gefolgt werden, da dies auch dem landesplanerischen Ziel der Innenentwicklung entspreche. Allerdings müsse dabei auch berücksichtigt werden, dass eine Aufstockung von Doppelhäusern deutlich schwieriger ist, da dann beide Haus- und Grundstücksbesitzer das gleiche Ziel verfolgen müssten.

Die Einwände der Nachbarn, etwa zur Gebäudehöhe, wurden zurückgewiesen, denn nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Firsthöhe von acht Metern möglich. Das bestehende Gebäude, das aufgestockt werden soll, hat eine Firsthöhe von 7,10 Metern Höhe, und nach der Aufstockung und mit einer Dachneigung von elf Grad ergebe sich eine Gebäudehöhe von 7,37 Metern. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig.