Die Aufforderung des Landratsamtes Kulmbach zur Überprüfung der Heizöllagerungen im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Schorgast hat zur Verärg...
Die Aufforderung des Landratsamtes Kulmbach zur Überprüfung der Heizöllagerungen im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Schorgast hat zur Verärgerung und Ratlosigkeit vieler Wirsberger Hausbesitzer geführt. Dafür ist eine Frist bis zum Frühjahr gesetzt und werfe möglicherweise Kosten bis zu vierstelligen Summen auf, die nicht zu akzeptieren sind, sagte Hermann Anselsetter am Dienstagabend.
Das vorläufige Überschwemmungsgebiet wurde im Jahr 2013 im Bereich von der Wernersbruck bis zum Weihergarten festgelegt. Das Wasserwirtschafts- und Landratsamt verwiesen zudem darauf, dass benötige Daten bei der Gemeinde Wirsberg nachgefragt werden können, die über diese aber gar nicht verfüge.
Anselstetter forderte deshalb zu dem immer wieder gepriesenen Behördenservice auf, um den Eigentümern die Daten an die Hand zu geben und bei weiteren Fragen behilflich zu sein.
Der stellvertretende Geschäftsstellenleiter Norbert Specht machte deutlich, dass aus der Veröffentlichung im Amtsblatt vom Dezember 2013 niemand herauslesen kann, ob und zu was er verpflichtet ist. "Wir hatten 1972/73 in diesem Bereich die Hochwasserfreilegung und bisher keine Probleme. Ich schreibe dem Landrat, dass hier geholfen wird und erwarte eine Kulanzregelung", schloss das Gemeindeoberhaupt.
kpw