Zuschuss von maximal 1500 Euro
Gemäß der "Richtlinie zur Förderung von baulichen Maßnahmen der Vereine der Gemeinde Gädheim " stimmte der Gemeinderat einmütig dafür, einen Zuschuss von zehn Prozent der tatsächlich angefallenen und nachzuweisenden Baukosten zu erstatten, höchstens jedoch 1500 Euro.
Zwecks Unterstützung der Fach- und Ergänzungskräfte in Kindergärten wurden vom Bayerischen Sozialministerium Richtlinien zur Förderung von Festanstellungen von Assistenzkräften beschlossen. Förderungsvoraussetzung ist eine Förderung zu gleichen Teilen von Staat und Kommune. Das heißt, der Staat würde fördern, wenn dies auch von der Gemeinde gemacht wird, erklärte Bürgermeister Kraus.
Als Beispielrechnung wurde eine 15-Stunden-Arbeitswoche einer Assistenzkraft angenommen, die einem gemeindlichen Förderanteil von 5634,96 Euro im Jahr entspräche. Ausdrücklich sagte Kraus, dass die Assistenzkraft kein Ersatz für Fachkräfte wie Erzieher oder Kinderpfleger sei, aber deren Unterstützung und Arbeitsentlastung diene. So könnte eine Assistenzkraft beispielsweise früh und abends in den Randzeiten als zweite Kraft eingesetzt werden, den Kindern in der Bring- und Abholzeit beim Aus- und Anziehen der Kleidung helfen oder Ähnliches.
Da aktuell einer der Erzieherinnen aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Berufsverbot ausgesprochen wurde und noch nicht klar ist, wann diese Stelle trotz laufender Ausschreibung neu besetzt werden kann, wäre die Variante einer Assistenzkraft zur Überbrückung durchaus denkbar, erklärte der Bürgermeister .
Nach einer umfangreichen Diskussion wurde schließlich mit einer Gegenstimme beschlossen, dem Trägerverein des Kindergartens die Anstellung einer Assistenzkraft zu ermöglichen und diese durch die Gemeinde zu fördern. Die letzte Entscheidung, ob es tatsächlich zu einer Anstellung kommt, liegt beim Trägerverein, dessen Vorsitzender Bürgermeister Kraus ist. Aus diesem Grund war dieser auch von der Abstimmung ausgeschlossen.
"Leerstandslotsen" bestimmt
Für jeden Gemeindeteil wurde ein "Leerstandslotse" bestimmt: Petra Erickson in Gädheim , Doris Scheller-Gräf in Ottendorf und Günter Friedrich in Greßhausen werden künftig in regelmäßigen Abständen der Verwaltung mitteilen, welche Gebäude von Leerstand betroffen oder gefährdet sind.