"Robin-Hood-Verträge" bringen Geldstrafe

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Für die Kunden klang es mehr als vielversprechend. Ihnen wurden sogenannte "gesponserte" Lebensversicherungsverträge angeboten, die nach der Laufzeit ...

Für die Kunden klang es mehr als vielversprechend. Ihnen wurden sogenannte "gesponserte" Lebensversicherungsverträge angeboten, die nach der Laufzeit ausbezahlt werden sollten und die unterm Strich ohne Beitragszahlung ablaufen sollten. Finanziert werden sollte dieses dubiose Konstrukt mit den spekulativ angelegten Provisionen, die der Versicherungsagent von der Versicherungsgesellschaft erhalten sollte. Vor dem Amtsgericht in Haßfurt stellte sich nun heraus, dass dieses wundersame System der Geldvermehrung erstens nicht funktionierte und zweitens damit die Versicherungsgesellschaft betrogen worden war.

Das System war - zumindest in der Theorie - so aufgebaut, dass der Versicherungsagent die Provision, die er für den Abschluss der Verträge erhielt, in eine profitable Anlage stecken sollte. Von dem daraus erzielten Spekulationsgewinn mit einer völlig unrealistischen 17-prozentigen Rendite sollten alle, die Agenten wie auch die Kunden , profitieren. Die Quittung für fünf derart fingierte Lebensversicherungen kassierte ein Mann (49) aus dem nördlichen Landkreis vor Gericht. Weil der inzwischen arbeitslos gewordene verheiratete Familienvater die Versicherung, bei der er angestellt war, um rund 15 000 Euro betrogen hatte, wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro, also zu insgesamt 2250 Euro, verurteilt.

Bei der von der Oberstaatsanwältin verlesenen Anklageschrift ging es um Vorgänge aus dem Sommer und Herbst 2016. Damals war der Angeklagte noch als "Generalagent" bei einer renommierten Versicherung angestellt.

Der Verteidiger Ronald Lubas, der in Würzburg ähnliche Prozesse als Strafverteidiger erlebt hat, sprach von sogenannten "Robin-Hood-Verträgen". Gemeint ist, dass sich ein Versicherungsagent potenzielle Kunden sucht und ihnen verspricht, dass deren Beiträge durch eine geschickte Anlage der Provision "ausgeglichen" werden. Der Anwalt bezeichnete dieses Konstrukt als "Humbug".

Geständnis

Nach langem Hin und Her räumte der Angeklagte sein Fehlverhalten ein. Zu seiner Entlastung gab er mehrfach an, dass die Kunden die "gesponserten Verträge" unbedingt gewollt hätten. Als ihm klar geworden sei, dass die Sache nicht funktioniere, habe er seine Kunden dazu gedrängt, sämtliche Verträge zu stornieren. Er selbst habe die erhaltenen Provisionen vollständig zurückbezahlt, so dass der Versicherung kein Schaden entstanden sei.

Strafrichterin Kerstin Leitsch machte dem Beschuldigten allerdings klar, dass auch bei einer Wiedergutmachung - juristisch gesehen - der Betrug bestehen bleibe.

Die Vertreterin der Anklage erläuterte in ihrem Plädoyer ausführlich, worin bei diesem Fall der Betrug besteht. Beim Einreichen eines Versicherungsvertrages vertraue die Gesellschaft darauf, dass der Versicherungsnehmer ein ernsthaftes Interesse an der Versicherung habe und dass er die vereinbarten Beiträge pünktlich bezahlen werde. Hier sei genau das nicht der Fall gewesen, denn es seien falsche Tatsachen vorgespiegelt worden; mithin handele es sich um eine typische "Täuschung im Rechtsverkehr". Sie forderte für den Angeklagten eine empfindliche Geldstrafe von 130 Tagessätzen á 25 Euro, zusammen also 3250 Euro.

Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, damit sein Mandant in absehbarer Zeit beruflich wieder in der Versicherungsbranche Fuß fassen könne. Er betonte, dass der Angeschuldigte durch diese "dumme Sache" seinen gut bezahlten Job verloren habe. Eigentlich habe sein Mandant durch jahrelange seriöse Arbeit einen festen Kundenstamm gehabt und sei auf derart windige Geschäfte überhaupt nicht angewiesen gewesen. Schuld seien im Grunde andere Leute, die ebenfalls als Versicherungsmakler agierten und das oben beschriebene System "erfunden" hätten. Sein Mandant sei nicht der "Initiator".

"Lehrgeld bezahlt"

Der 49-jährige Angeklagte bekannte: "Ich habe mehr als genug Lehrgeld bezahlt."

Die Vorsitzende hielt in ihrem Richterspruch dem Verurteilten zugute, dass er geständig gewesen sei und dass die Vorgänge schon einige Jahre zurücklägen. Außerdem wertete sie mildernd, dass er keine Vorstrafe habe, den Schaden wiedergutgemacht habe und in Folge der Angelegenheit nun arbeitslos sei. Trotzdem bleibe es ein Betrug. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.