Der Gemeinderat Rauhenebrach befürwortet den naturnahen Ausbau des Baches bei Untersteinbach.
Wenn schon die Klassenzimmer verwaist sind, die Aula der Grundschule Rauhenebrach in Untersteinbach ist regelmäßig genutzt, weil sie auch weiterhin als Sitzungssaal des Gemeinderats dient. Hier ist genügend Platz für Einzeltische, auch für den einen oder anderen Zuhörer, und dennoch trugen bei der ersten Sitzung des Jahres alle Teilnehmer durchgehend die FFP2-Masken.
Bürgermeister Matthias Bäuerlein (FW) fand Verständnis beim Gremium für die Entscheidung, die Sitzung im Januar ganz abzusagen, da die Tagesordnung ohnehin "sehr überschaubar" gewesen wäre. Er informierte eingangs, dass Rauhenebrach längere Zeit sehr niedrige Infektionszahlen hatte, jetzt sei allerdings ein antizyklischer Trend zur kreisweiten Entwicklung zu befürchten, denn die Zahlen steigen etwas an.
Auch einige Rathaus-Mitarbeiter seien derzeit in Quarantäne , weil sie mit Corona infiziert sind. Die verbliebenen Kollegen seien jedoch negativ getestet. Man habe jetzt endgültig die Verwaltung so organisiert, dass es keine Zweier-Büros mehr gibt, sagte der Bürgermeister.
Satzungsfragen
Neben einigen Bauanträgen , die allesamt Zustimmung fanden, hatte sich der Gemeinderat mit der Ergänzungssatzung Koppenwind zu befassen. Um dort ein Gebäude zu ermöglichen, wurde dieses Instrument des Bauplanungsrechts gewählt, das früher als Ortsabrundungssatzung bekannt war. Auch wenn es nur um einen kleinen Bereich geht, hatte sich der Gemeinderat mit 20 Seiten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vom Wasserwirtschaftsamt über Telekom und Bayernwerk bis zum Natur- und Immissionsschutz zu befassen. Einige Korrekturen beziehungsweise Ergänzungen beispielsweise zur Eingrünung beschloss der Gemeinderat ; sie werden in die Satzung aufgenommen.
Beim Thema " ökologischer Gewässerausbau der Rauhen Ebrach" durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen und damit den Freistaat Bayern waren die Vorzeichen dann umgekehrt. Hier ist die Gemeinde ein Träger öffentlicher Belange. Eigentlich hatte der Gemeinderat seine Stellungnahme schon 2018 abgegeben, doch kam im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens ein Einspruch der Anlieger in der Aumühle, die um ihre Abwasserdruckleitung fürchteten. Auch wegen eines Weges, der betroffen ist, mussten Änderungen vorgenommen werden, so dass jetzt das Verfahren nochmals durchgeführt werden muss.