Wegen des Besitzes kinderpornographischer Darstellungen hat das Schöffengericht am Amtsgericht einen 33-jährigen Mann aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Als Auflage muss er unter anderem eine laufende Therapie fortführen.
Laut Anklageschrift hat der Angeklagte zwischen Mai 2023 und November 2024 in Gruppenchats mit angeblich sechs- bis 15-jährigen Mädchen sexuelle Phantasien ausgetauscht. Das Gericht war sich jedoch einig, dass hinter den anonymen Profilen Männer stecken, die sich als Mädchen ausgeben.
Geständnis
In den Chats hatte der Angeklagte behauptet, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Darüber hinaus tauschte er mit den anderen Chat-Teilnehmern kinderpornographische Bilder aus. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 5. November 2024 fanden Ermittler der Kripo Schweinfurt auf dem Handy des Angeklagten 28 Bilder von minderjährigen Mädchen ,die zum Teil nackt und gefesselt waren.
Auf der Anklagebank räumte der 33-Jährige unter Tränen alle Vorwürfe ein. „Er glaubte, die Mädchen seien volljährig“, warf der Verteidiger ein. Sein unter Betreuung stehender Mandant habe sein Leben geändert. Er gehe einer geregelten Arbeit nach.