Kinderpornos: Wiederholungstäter

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Das Amtsgericht in Haßfurt. Martin Schweiger
Das Amtsgericht in Haßfurt. Martin Schweiger

Wegen des Besitzes kinderpornographischer Darstellungen hat das Schöffengericht am Amtsgericht einen 33-jährigen Mann aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Als Auflage muss er unter anderem eine laufende Therapie fortführen.

Laut Anklageschrift hat der Angeklagte zwischen Mai 2023 und November 2024 in Gruppenchats mit angeblich sechs- bis 15-jährigen Mädchen sexuelle Phantasien ausgetauscht. Das Gericht war sich jedoch einig, dass hinter den anonymen Profilen Männer stecken, die sich als Mädchen ausgeben.

Geständnis

In den Chats hatte der Angeklagte behauptet, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Darüber hinaus tauschte er mit den anderen Chat-Teilnehmern kinderpornographische Bilder aus. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 5. November 2024 fanden Ermittler der Kripo Schweinfurt auf dem Handy des Angeklagten 28 Bilder von minderjährigen Mädchen ,die zum Teil nackt und gefesselt waren.

Auf der Anklagebank räumte der 33-Jährige unter Tränen alle Vorwürfe ein. „Er glaubte, die Mädchen seien volljährig“, warf der Verteidiger ein. Sein unter Betreuung stehender Mandant habe sein Leben geändert. Er gehe einer geregelten Arbeit nach.

Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. 2022 wurde er bereits wegen des Besitzes von über 200 verbotener kinderpornographischen Dateien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Auf die Schliche kam ihm die Kripo Schweinfurt durch Hinweise von Kollegen aus Hannover und einer US-Organisation. Die Beamten leiteten eine Wohnungsdurchsuchung ein, bei der sie das Handy des Angeklagten beschlagnahmten. Die Missbrauchs- und Vergewaltigungsszenen mit Kindern seien „besorgniserregend“ gewesen. Der Angeklagte habe die Decknamen „Jedermanns Hure“ und „dark lord“ benutzt und in einem verwahrlosten Haus gelebt.

Das Gericht blieb in seinem Urteil zwischen den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung. Der Angeklagte sei knapp einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs entkommen, da er wohl nicht mit Mädchen , sondern mit Männern kommuniziert habe, sagte der Vorsitzende. „Das ist ihre letzte Chance. Die JVA ist nicht der richtige Ort für Sie“, gab er dem Verurteilten mit.