Hähnlein unterliegt Ruggaber

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Urteil  René Hähnlein, Stadtrat der Linken, darf nicht mehr behaupten, dass der SPD-Noch-Stadtrat Martin Ruggaber einen minderjährigen Jugendlichen vergewaltigt hat. Es droht ihm eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug, sollte er sich in Zukunft nicht daran halten. Das entschied die Zivilkammer des Landgerichts Coburg unter Vorsitz von Richter Christoph Gillot.

von unserem Redaktionsmitglied Helke Renner

Coburg — Bevor die eigentliche Sitzung der Kammer begann, gab der Vorsitzende Richter eine Erklärung ab. Denn René Hähnlein war zur Verhandlung nicht erschienen, weil er die zur gleichen Zeit angesetzte Stadtratssitzung nicht versäumen wollte. Richter Christoph Gillot betonte, er habe davon aus der Zeitung erfahren. "Wenn er mit uns geredet hätte, wäre es kein Problem gewesen, die Verhandlung um eine halbe Stunde zu verlegen." Hähnlein habe aber nur einen "anderen Termin" erwähnt, als er beim Landgericht um eine Verlegung gebeten hatte. Die sei dann abgelehnt worden. Damit habe der Beklagte sich selbst die Möglichkeit genommen, der Kammer seine Sicht der Dinge vorzutragen. Er ließ sich stattdessen vom Anwalt Andreas Günther vertreten. Martin Ruggaber war mit seinem Anwalt Wolfram Salzer gekommen.
Die Notwendigkeit, René Hähnlein zwangsweise vorzuführen, sah der Vorsitzende Richter Christoph Gillot nicht.
Martin Ruggaber hatte sich mit Hilfe einer Unterlassungsklage dagegen gewehrt, dass der Stadtrat der Linken ihm in einer E-Mail an Edmund Frey, in der es um Max Brose ging, vorwarf, einen Minderjährigen "vergewaltigt" zu haben. René Hähnlein unterschrieb die Unterlassungserklärung nicht. Dass er im Anschluss behauptet hatte, es habe sich seinerseits um eine private Äußerung gehandelt, mit der er sein Moralempfinden und sein Werteschema zum Ausdruck bringen wollte, ließ der Richter nicht gelten. "Wenn im Absender die Adresse René.Hähnlein@stadtrat.coburg.de steht, dann ist die Nachricht nicht mehr privat", stellte Christoph Gillot fest.
Im ungeschützten Raum zu behaupten, Martin Ruggaber habe einem minderjährigen Jugendlichen Gewalt angetan, sei indes unwahr. "Es handelte sich um sexuellen Missbrauch eines unter 18-Jährigen und dieses Vergehen wurde bestraft." Es gab einen Strafbefehl, den Martin Ruggaber akzeptiert hatte und eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Und weil es sich um sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen gehandelt habe, gebe es einen Eintrag im Bundeszentralregister.
Das wiederum habe nicht zwingend zur Folge, dass Ruggaber sein Mandat als Stadtrat hätte niederlegen müssen. "Nicht mehr wählbar ist man erst, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ausgesprochen wird", erläuterte Christoph Gillot. Es bestehe aber ein entscheidender Unterschied zwischen erzwungenem Geschlechtsverkehr in einer schutzlosen Lage und einvernehmlichem Sex gegen Entgelt, ergänzte der Vorsitzende Richter. "Herr Hähnlein hat erklärt, dass er den juristischen Unterschied kennt." Dennoch habe er unwahre Tatsachen behauptet. Und es bestehe Wiederholungsgefahr, weil er die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben habe.

Vergleich abgelehnt

René Hähnleins Verteidiger, Andreas Günther, schlug schließlich einen Vergleich vor, demzufolge sein Mandant im Zusammenhang mit Martin Ruggaber nicht mehr von einer Vergewaltigung sprechen werde und die Verfahrenskosten sich gegenseitig aufheben könnten. Das akzeptierte Ruggabers Anwalt, Wolfram Salzer, nicht.
Nach sehr kurzer Beratung entschied am Ende das Gericht, dass René Hähnlein zukünftig nicht mehr behaupten darf, Martin Ruggaber habe einen Minderjährigen "vergewaltigt". Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monaten Freiheitsentzug geahndet werden. Außerdem hat Hähnlein die Kosten des Verfahrens zu tragen.