Ein 21-Jähriger ließ in Burgkunstadt die Fäuste sprechen. Vor Gericht kam er noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.
"Es ist nur dem Glück zu verdanken, dass keiner tot ist", rief Richterin Ulrike Barausch nach der Urteilsverkündung dem 21-jährigen Hauptangeklagten ins Gewissen.
In dem Schöffenprozess am Amtsgericht Lichtenfels war es zuvor um eine ausgesprochen brutale Tat gegangen, die im Vollrausch begangen wurde und laut Staatsanwalt Johannes Tränkle nahe am "vorsätzlichen Totschlag" lag.
Der Morgen des 19. August 2017 wird wohl allen Beteiligten noch lange im Gedächtnis bleiben. Gegen 2 Uhr bemerkten in Burgkunstadt zwei Männer, wie der 21-Jährige und sein ein Jahr jüngerer Kumpel Verkehrsschilder umtraten. Dann fiel der verhängnisvolle Satz eines der Beobachter: "He, ihr Stricher, was soll das?" Wenig später lag der 40-jährige Rufer am Boden und wurde vom Hauptangeklagten mit Fußtritten bearbeitet.
Über 30 Tritte
Von über 30 Tritten sprach die Anklageschrift, ausgeführt gegen den rücklings am Boden liegenden Mann und wuchtig und gezielt geführt gegen das Gesicht, den Hinterkopf, das Gesäß, den gesamten Oberkörper und die Arme. Damit soll der alkoholisierte 21-Jährige erst aufgehört haben, als der Begleiter des Opfers aus einer nahen Gaststätte Hilfe holte.
Ruhig und gefasst saßen die Angeklagten neben ihren Verteidigern. Besonders der 21-Jährige vermittelte den Eindruck, ein ruhiger und besonnener Mann zu sein. Doch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten bescheinigte ihm sehr wohl, unter Alkohol eine erhöhte Aggression zu besitzen. An jenem Morgen lag der Alkoholgehalt des Mannes bei rund 1,8 Promille.
Enthemmt durch Alkohol
Überdies zeichnete das Gutachten von dem 21-Jährigen das Bild einer gehemmten, introvertierten Persönlichkeit, die durch Alkohol enthemmt werde.
Gegen den jungen Mann wurde noch eine zweite Anklage verlesen. Er soll im März 2018 gegen Mitternacht einem anderen jungen Mann in einer Altenkunstadter Gaststätte ohne Grund einen Faustschlag verpasst zu haben. Wertete die Staatsanwaltschaft die erste Anklage als Vollrausch, so sah sie hier eine vorsätzliche Körperverletzung gegeben - freilich ebenfalls unter Alkoholeinfluss begangen.