Stabilisierungshilfe Die zwei Millionen Euro Stabilisierungshilfe sind auf dem städtischen Konto eingelaufen. Die Regierung gibt die Verwendung diesmal exakt vor.
Die Fahrt ins Heimatministerium nach Nürnberg in dieser Woche gehörte zu den Aufgaben von Bürgermeister Helmut Blank, die er sehr gerne übernommen hat. Denn dort hat er den Bewilligungsbescheid für die Bedarfszuweisung erhalten. Zwei Millionen Euro bekommt die Stadt Münnerstadt heuer an Stabilisierungshilfe. Zum fünften Mal hintereinander greift der Freistaat der finanziell angeschlagenen Kommune unter die Arme. Aber das Geld gibt es nicht zum Nulltarif. "Staatsminister Albert Füracker hat in seiner Rede betont, dass die Stabilisierungshilfe der Schuldenreduzierung der Gemeinden dient, um die finanzielle Handlungsfähigkeit wieder zu erlangen", sagt der Bürgermeister. Außerdem habe der Finanzminister darauf hingewiesen, dass eine Latte von Auflagen erfüllt werden müssten und andere Kommunen mit Argusaugen darüber wachen, weil sie auch gerne Stabilisierungshilfe bekommen hätten.
Ganz konkrete Auflagen
Es ist der mittlerweile fünfte Bewilligungsbescheid, aber dieser ist anders. "Er beinhaltet konkrete, maßnahmenbezogene Auflagen", erklärt der geschäftsleitende Beamte Stefan Bierdimpfl. Acht Seiten umfasst das Schreiben der Regierung von Unterfranken. Noch auf der ersten Seite ist neben der Bewilligung der Stabilisierungshilfe zu lesen, dass diese an Auflagen gebunden ist, die bis spätestens 31. März 2019 erfüllt werden müssen. Dazu gehört zunächst die Überarbeitung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit der Ausschöpfung der Einspar- und Einnahmemöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen bzw. defizitären Einrichtungen und die Überarbeitung des Investitionsprogramms. Der nächste Punkt ist Helmut Blank und Stefan Bierdimpfl, der ja auch Kämmerer der Stadt ist, besonders wichtig: "Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken", schreibt die Regierung. "Soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden. (...) Dies gilt insbesondere auch für etwaige Überlegungen zur Sanierung des Hallenbades."
Und nicht nur das. Die Einstellung des defizitären Betriebs des Hallenbades sei ja ein maßgeblicher Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, betont Stefan Bierdimpfl. Im letzten Jahr des Vollbetriebes (2009) habe die Stadt 170 000 Euro zugeschossen. Diese Summe ist nun als jährliche Einsparung im Haushaltskonsolidierungskonzept enthalten. Und dieses Konzept sei ja Grundlage für die Gewährung der Stabilisierungshilfe. "Das ist ein deutlicher Hinweis", sagt Helmut Blank zu den Vorgaben der Regierung. Immerhin 5,1 Millionen Euro habe die Stadt in den letzten Jahren dank des Konsolidierungskonzeptes bekommen, der Schuldenstand hat sich in etwa um diese Summe seit 2014 reduziert. "Das ist die Arbeit meiner Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und der Regierung", hebt Helmut Blank hervor. Und Stefan Bierdimpfl ergänzt: "Das ist der Selbstdisziplin des Stadtrats geschuldet." Es habe den ein oder anderen Aufschrei gegeben beim Erstellen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, bestätigt der Bürgermeister. Letztendlich seien ja auch die Bürger betroffen, was sich beispielsweise bei der Erhöhung der Friedhofsgebühren zeige. Aber es gebe keinen anderen Weg, wenn die Stadt die Stabilisierungshilfe bekommen wolle.
Sollfehlbetrag ausgleichen
Die Regierung von Unterfranken hat auch Auflagen zur Stabilisierungshilfe erteilt und schreibt die Verwendung genau vor: "1,5 Millionen Euro zur Abdeckung des Sollfehlbetrages aus dem Jahr 2017." Die Jahresrechnung 2017 erbringt aufgrund von Millioneninvestitionen einen Sollfehlbetrag, der im Haushaltsjahr 2018 ausgeglichen werden muss. Dafür sind die 1,5 Millionen Euro. Die restlichen 500 000 Euro dürfen für Investitionen im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung verwendet werden, also für Kindergärten, Schulen, Straßen, Feuerwehr, aber auch für die Städtebauförderung. Lediglich 5000 Euro von diesen 500 000 Euro können für gemeindliche Ausgaben außerhalb der genannten Dinge investiert werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Stabilisierungshilfe ausschließlich für diese drei Zwecke zugelassen ist. "Eine hiervon abweichende Verwendung kann unter Umständen zu einer Rückforderung der gewährten Stabilisierungshilfe führen."
Trotz der hohen Hürden hat die Stadt Münnerstadt wieder zwei Millionen Euro erhalten, was den Bürgermeister natürlich ganz besonders freut. "Wir danken ausdrücklich der Regierung und der Rechtsaufsicht im Landratsamt, dass sie diesen schwierigen Weg mit uns gegangen sind."