26-Jähriger soll knapp zweijährige Ziehtochter geschlagen haben und ist 33-mal ohne Führerschein gefahren.
Dicke kam es am Mittwoch für den 26-Jährigen aus dem östlichen Landkreis. Der Mann war auf Bewährung aus dem Gefängnis draußen. Jetzt fährt er wegen Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein wieder ein, wird eine Reststrafe aus einem anderen Prozess absitzen und die neue obendrauf: für zwei Jahre und neun Monate.
Es war der zweite Prozesstag, der am Mittwoch in der Angelegenheit des Mittzwanzigers vonstattenging. Dem Mann wurde vorgeworfen, am Silvestertag von 2018 auf 2019 gegen Mittag seiner kleinen Ziehtochter zugesetzt zu haben, während er hätte auf sie aufpassen sollen. Das Kind sei aber, so der Angeklagte am ersten Prozesstag, durch das Spielen mit der älteren Schwester aus dem Hochbett gefallen und habe sich deswegen Verletzungen zugezogen. Doch ein sachverständiger Mediziner erklärte damals zu dieser Einlassung, dass dem unmöglich so gewesen sein konnte und die Verletzungen untypisch hierfür gewesen wären.
Klare Worte eines Mediziners
Die damals knapp Zweijährige erlitt blaue Flecken am Körper in einer Art und Weise, wie sie nach Ansicht des Mediziners nicht von einem Sturz herrühren konnten. Dann wurde die Verhandlung ausgesetzt und so durfte man auf den heutigen Tag gespannt sein, vor allem darum, weil der Angeklagte und seine Frau, die Mutter des Kindes, zu Wort kommen sollten.
So sprach der 26-Jährige, der von Rechtsanwältin Anett Raumschüssel vertreten wurde, davon, das Kind nicht geschlagen zu haben, zeichnete aber dafür seine Frau in keinem guten Licht. Sie sei mitunter "selbst nicht an ihren Kindern interessiert". Seinen Erinnerungen zufolge gab es damals einen Tagesverlauf, bei dem man am Nachmittag geschlossen auf eine wenige Kilometer entfernt gelegene Feierlichkeit ging. "Wir sind nicht mit blauen Flecken dorthin gegangen", so der Mann. Die Ehefrau des Mannes, die seinen Einlassungen zufolge von einer Scheidung zurückgezogen habe, erzählte von ganz anderem Erinnernswertem. Von der Silvesterfeier sei man ins Klinikum gefahren und dort sei von fachlicher Seite aus die Feststellung getroffen worden, dass ihre Tochter eine Ohrfeige bekommen habe. Sie selbst, so die Frau, sei damals in einen Glaubenskonflikt geraten, weil ihr Mann ihr diese Version vom Sturz aus dem Bett erzählte, ihre ältere Tochter aber eine von einem handgreiflichen Vater. "Da war ich hin- und hergerissen, was ich glauben sollte."
Es gab weitere Vorfälle
Eine Glaubensangelegenheit sollte sich für das Gericht unter Vorsitz von Matthias Huber daraus nicht ergeben. Zu schwer wog die Einschätzung des damaligen Sachverständigen und zu schwer wog noch etwas anderes: weitere Vorfälle, in welche der Angeklagte auch über den Sachverhalt von Körperverletzungen verstrickt war.
Tatsächlich kam es durch ihn zu Körperverletzungen, zu Nötigungen und immer wieder zu einem Fahren ohne Führerschein. So oft, dass er diesbezüglich schon mal eine Jugendstrafe anzutreten hatte. Nun, neben dem Anklagepunkt zur kleinen Ziehtochter, stand in der Anklageschrift gegen ihn erneut etwas von Fahren ohne Fahrerlaubnis. Allerdings gleich in 33 Fällen. In diesem Punkt war der junge Mann vollauf geständig, in der Körperverletzungsfrage aber bestand er darauf, unschuldig zu sein. "Er behauptet steif und fest, dass er es nicht war - ich kann zu meinem Mandanten nicht sagen: ,Gib's einfach zu, nur damit es besser aussieht‘", so Verteidigern Raumschüssel. Sie hielt fest, dass es immerhin eine "vage Möglichkeit" gebe, wonach andere Personen sich an dem Kind vergangen hätten.