Spurensuche Vergessene Orte gibt es auch in der Fränkischen Schweiz. Der Johannesbrunnen in Waischenfeld wurde historisch unkorrekt verlegt und gleich umbenannt. Das ist aber nicht der einzige Lapsus.
Lost Places, Objekte, die dem Zerfall ausgesetzt sind, gibt es viele auf der Welt und täglich werden es mehr. So lange diese Plätze weit weg sind und für unsere Augen nicht vorhanden, verlieren wir keinen Gedanken daran. Was anderes ist es, wenn solche Plätze vor der Haustüre sind und wir ihnen täglich begegnen (können). Einige Beispiele aus der Fränkischen Schweiz.
Die Weiße Marter bei Köttweinsdorf – ein ewiges Spiel der Kräfte. Diese schönste und größte Bildsäule Nordbayerns wird seit vielen Jahren immer mal wieder restauriert, aber immer wieder erobert die Natur den Sandstein zurück und bedeckt ihn anschließend mit dunklen Moosen und Flechten, so dass die Weiße Marter mittlerweile eigentlich Schwarze Marter heißen müsste. Man darf gespannt sein, wann die nächste Renovierung ansteht und wie lange sie anhält.
Er soll vor Hochwasser schützen
Der sogenannte Kunigundenbrunnen in Waischenfeld neben dem alten Brauhaus: Historisch absolut unkorrekt hat man den Brunnen im Zuge einer Sanierung des Platzes verlegt und bei der Gelegenheit gleich umbenannt. Denn eigentlich heißt er Johannesbrunnen nach der Figur des Johannes Nepomuk, die seit 1715 hier am Platz steht und die Brücke vor Hochwasser schützt. Und noch ein Lapsus macht deutlich, dass die Entscheider gar nichts von der Historie hier wissen: Um den Brunnen offensichtlich schöner wirken zu lassen, hat man eine Frauenfigur dazugestellt, die direkt am Brunnen Wäsche reinigt.
Nun sollte man wissen, dass Brunnen früher, als es kein anderes Trinkwasser gab, als heilige Orte behandelt worden sind, um das Wasser vor Verunreinigung zu schützen. Daher ist für Kenner der Materie der folgende Paragraf aus einem Gemeindegesetzblatt von 1729 einleuchtend: „Item welche Person vor dem Ziehbrunnen und dem Brunnen vor der Bruckhen Wesch oder groß waschen werden, soll ein jedweder nicht allein umb 5 fl. Straf, sondern auch mit dem Gefängnis gestraft werden.“ Also das Waschen beim Brunnen wurde doppelt bestraft: zum einen mit einer empfindlichen Geldstrafe (umgerechnet nur rund 20 Euro, aber von dem Geld konnte man damals einen Zentner Brot kaufen) und zum anderen mit einer Gefängnisstrafe. Dass beides ( Brunnen und Frauenfigur) mittlerweile sehr unansehnlich sind, ist offensichtlich ein Wink der Geschichte.
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