Laut Landratsamt sollen nicht dringliche Themen wegen des Infektionsgeschehens von der Tagesordnung genommen werden. In Leutenbach entwickelte sich daraus eine Grundsatzdiskussion.
Eigentlich wollte Bürgermeister Florian Kraft (FWG) den Leutenbacher Gemeinderäten und allen Besuchern der Gemeinderatssitzung im Pfarrsaal einen kostenlosen Corona-Schnelltest anbieten. "Ich habe aber leider keine mehr bekommen und werde es zur nächsten Sitzung versuchen", waren Krafts Worte.
Weiter führte der Bürgermeister aus, dass das Hygienekonzept zu beachten sei, FFP2-Masken getragen werden müssten. Das Landratsamt Forchheim hätte weiterhin darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Sitzungen verringert und die Sitzungszeit verkürzt werden sollten. Tagesordnungspunkte , die nicht von Dringlichkeit seien, sollten wegen des steigenden Infektionsgeschehens verschoben werden. "Falls möglich, denn im Amt will man auf Nummer sicher gehen", berichtete Kraft. Deshalb fand sich auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung zum wiederholten Mal nicht der vorher übliche Punkt "Anfragen und Anträge".
Reinhard Weber (WVE) passte diese Vorgehensweise gar nicht. Er beantragte, auch im öffentlichen Teil Anträge der Gemeinderäte zu behandeln. "Das machen wir nicht", gab ihm Kraft mit Verweis auf das Pandemiegeschehen zurück. "Ich habe einen Antrag gestellt, dass Wünsche und Anträge behandelt werden", beharrte Weber jedoch auf Abstimmung. Rückendeckung bekam er von Raimund Dörfler (WVE). "Du bist Gemeinderat und kein Geheimrat", sagte Dörfler zu Bürgermeister Kraft. Dörfler verwies auf die Geschäftsordnung. Darin heißt es zum Thema "Anfragen", dass Gemeinderatsmitglieder in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten können, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und die nicht auf der Tagesordnung stehen.
Dörfler verwies weiterhin darauf, dass eine Aussprache über Anfragen in der Sitzung ja grundsätzlich nicht stattfinde. "Wo ist da das Problem, denn schließlich leben wir in einer Demokratie?", fragte Dörfler, der an die letzte Sitzung erinnerte, in der es acht Anfragen gab.
Außerdem kritisierte Dörfler, dass die Geschäftsordnung nicht auf der Internetseite der Gemeinde zu finden sei. Als er " Leutenbach Geschäftsordnung" gegoogelt habe, sei er bei der Gemeinde Leutenbach in Baden-Württemberg herausgekommen.
Kraft gab Dörfler wegen der Homepage, die demnächst von der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach ohnehin überarbeitet werden soll, zwar Recht, meinte aber, dass die Räte im Zeichen der Pandemie Anfragen zu Kleinigkeiten wie einen lockeren Kanaldeckel oder Risse in einer Straße auch schriftlich einreichen oder telefonisch stellen könnten.