Umwelt Laut der IGS plant der Besitzer belastetes Material in den Steinbruch in Gräfenberg zu füllen.
Erdaushub bis zur Kategorie Z 1.2 im Steinbruch in Gräfenberg zu verfüllen, diesen Antrag hatte der Steinbruchbesitzer Bärnreuther-Deuerlein beantragt. Doch der vorgelegene Antrag konnte so nicht genehmigt werden. Nachbesserungen waren gefordert. Nun hat die Interessensgemeinschaft Steinbruch (IGS) erfahren, dass die Firma Bärnreuther-Deuerlein einen neuen Antrag auf Verfüllung mit Kategorie Z 1.1 gestellt hat.
Landratsamt wartet auf Antrag
Dem Landratsamt Forchheim liege dieser angepasste Antrag noch nicht vor. „Der Steinbruch hat es angekündigt“, sagt Reinhold Göller, Verwaltungsdirektor am Landratsamt Forchheim. Der Antrag selbst und die erforderlichen Unterlagen sind im Amt noch nicht eingegangen. Den bisherigen Antrag , den Steinbruch mit Z1.2-Material zu verfüllen, verfolge der Steinbruchbesitzer nicht mehr, teilte Göller mit. Wie das Verfahren abläuft, wird innerhalb der Prüfung festgelegt werden. Dazu allerdings müsse der Antrag mit Unterlagen dem Amt erst einmal vorliegen. „Erst dann können wir inhaltlich etwas dazu sagen“, sagt Göller. Auch der Bauschutt und Gleisschotter müsse dann entsprechend gewidmet werden.
Genau dieser und die belastete Kategorie ist noch immer die Sorge der IGS. Deren Sprecher Jochen Gundelfinger verweist auf die große Werbetafel im Lillachtal, einem Karstgebiet zehn Kilometer vom Steinbruch entfernt. „Da wird informiert, dass Karst extrem durchlässig und empfindlich ist“, sagt Gundelfinger. „Was haben also Schadstoffe im Karst zu suchen“, kritisiert der IGS Sprecher.
Grundsätzlich sei es richtig, dass Karst im Untergrund locker sei und bei Regen ausgewaschene Stoffe in den Untergrund eindringen können, erläutert Hans-Joachim Rost, Baudirektor und stellvertretender Behördenleiter des Wasserwirtschaftsamts (WWA) in Kronach. Bei der Begutachtung des Antrags durch die Firma Bärnreuther-Deuerlein werde selbstverständlich wie auch bei anderen Verfahren umfassend geprüft. „Wir haben klare Vorgaben bei der Prüfung, die selbstverständlich eingehalten werden“, betont Rost. Zu diesen Vorgaben gehört auch die Standortprüfung. Zunächst gilt, dass Material Z 1.2 Spuren von erhöhten belasteten Werten aufweisen kann, was nicht mehr als Müll gilt. Können diese erhöhten Stoffe ins Grundwasser gelangen? Das ist eine der Prüfungen, die es bei der Standortfrage zu beachten gilt. „Es gibt Gebiete, die einen geologischen Riegel haben, beispielsweise Lehm“, erklärt Rost. Ist im Untergrund Lehm anzufinden, können die Schadstoffe nicht ins Grundwasser durchgespült werden. Der Lehm wäre beispielsweise die natürliche Barriere. Gerade um das Grundwasser zu schützen, sei der Verfüllleitfaden mit den gestaffelten Werten erstellt worden. Wie hoch ist die Gefahr, dass Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, gilt es deshalb zu untersuchen. Zudem werden weitere Merkmale ins Auge gefasst. Sei im Einzugsgebiet eine Trinkwassergewinnungsanlage, werde ein zusätzlicher Schutz erforderlich, erläutert Rost die übliche Vorgehensweise der Überprüfungen. „Das alles wird durchleuchtet“, sagt der Baudirektor am WWA. Was verfüllt wird, wird vorher beprobt. Doch zur Standortuntersuchung gehört auch das Material am Standort zu überprüfen. Denn durch die Geologie könne es Material geben, das ähnlich belastet ist wie das Material, das eingefüllt werden soll.
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