Zweieinhalb Jahre hat es gedauert, erzählt Mario Holler, bis er den Vertrag für einen Platz für seine beiden Zwillingsmädchen Sophia und Emilia in ein...
Zweieinhalb Jahre hat es gedauert, erzählt Mario Holler, bis er den Vertrag für einen Platz für seine beiden Zwillingsmädchen Sophia und Emilia in einer Kindertageseinrichtung in Hallerndorf unterschreiben konnte. Dass es so schwierig werden würde, hatte er sich nicht vorgestellt, wollte er doch ohnehin mit seiner Frau die Kinder in den ersten drei Jahren zu Hause betreuen, ganz so, wie jeder von ihnen es selbst kennen und schätzen gelernt hatte.
Seit August 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf den Platz in einer Kindertageseinrichtung. So steht es im Sozialgesetzbuch. Wollen Eltern einen solchen Betreuungsplatz, sollen sie mindestens ein Vierteljahr vorher ihren Anspruch anmelden.
Für die Bedarfsplanung zeichnet der Landkreis verantwortlich, gibt jedoch diese wiederum an die einzelnen Kommunen ab. „Die Gemeinden müssen selber planen“, weist Martin Hempfling vom Landratsamt Forchheim darauf hin, dass jede Gemeinde für ihre Kindertagesplätze sorgen müsse. Doch einfach ist es nicht: „Wir stehen unter Druck“, sagt Gerhard Bauer (WGH), Bürgermeister in Hallerndorf . Die fränkische Gemeinde steht hier exemplarisch: Für Krippen- und Kindergartenkinder gibt es fast überall zu wenige Plätze.
Mit einer Bedarfsanalyse will die Jugendhilfeplanung im Landratsamt Forchheim herausfinden, wie viele Plätze wo benötigt werden. Dafür wurde ein Fragebogen an alle Eltern mit Kindern im Alter von unter sechs Jahren verschickt. Dass der Bedarf an Betreuung zugenommen hat, bestätigt Hempfling. Schließlich wurden in den vergangenen Jahren auch mehr Kinder geboren.
Die aktuellen Zahlen sollen nach dem sogenannten Hildesheimer Bevölkerungsmodell hochgerechnet werden. Damit könnten regionale Veränderungen mit einbezogen werden, wie beispielsweise die Ausweisung neuer Baugebiete. Die Gemeinden und Städte müssen schließlich auf den gestiegenen Bedarf reagieren, und in manchen von ihnen werden vorübergehende Lösungen zur Überbrückung gefunden. Das könne eine Moduleinrichtung wie ein Container sein, erläutert Hempfling, aber auch die Anmietung zusätzlicher Räume. Sobald genügend Kapazität in den eigentlich dafür vorgesehenen Einrichtungen ist, könnten die Provisorien wieder aufgegeben werden, ist sich Hempfling sicher.
Die Elternbefragung wird in dreijährigem Abstand, angepasst an die aktuelle Entwicklung, jetzt zum fünften Mal durchgeführt. Die untere Grenze des Bedarfs errechne sich aus den vorhandenen Plätzen zuzüglich den Kindern der Warteliste, erklärt Hempfling. Für die obere Grenze seien die Daten aus der Befragung wesentlich.