15-km-Regel im Kreis Bayreuth außer Vollzug

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Mit Beschluss von Dienstag, 26. Januar, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten ...

Mit Beschluss von Dienstag, 26. Januar, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies bedeutet, dass die 15-Kilometer-Regel für Bürger derartiger Hotspots nicht mehr gilt. Der Landkreis Bayreuth befindet sich seit dem 21. Januar unter dem Inzidenzwert von 200 und wäre auch ohne das Urteil aus München auf eine Befreiung von der 15-Kilometer-Regel zugesteuert. Die Entscheidung des Senats gilt ab sofort. red