Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben am 10. Januar einen neuen Fonds der Europäischen Union eingerichtet, der kleinen und mittleren Unternehmen (KM...
Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben am 10. Januar einen neuen Fonds der Europäischen Union eingerichtet, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. "Die EU-Kommission will mit dem Fonds erreichen, dass KMU wachsen und in Bezug auf neue Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu müssen sie ihre Erfindungen und Schöpfungen schützen, so wie es große Unternehmen tun. Neue Ideen und Fachwissen sind der wichtigste Mehrwert, den die EU habe. Mit diesem Fonds sollen KMU dabei unterstützt werden, sich den Herausforderungen dieser Zeit zu stellen und in den kommenden Jahrzehnten stark und innovativ zu bleiben", kommentiert Frank Jakobs, Leiter Bereich Recht und Steuern der IHK zu Coburg die finanziellen Unterstützungen.
Unternehmen mit Sitz in der EU können über den mit 47 Millionen Euro ausgestatteten Fonds entsprechende Gutscheine erhalten. Das EUIPO verwaltet den Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die erste Aufforderung ist seit dem 10. Januar auf der Website des EUIPO veröffentlicht. Der Fonds wird in sechs Phasen (Zeitfenstern) von Januar bis Dezember 2022 Finanzhilfen in Höhe von 20 Millionen Euro vergeben. Der Fonds läuft insgesamt bis 2024. Hinzu kommt die mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, zum Beispiel die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten sowie private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf 750 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten und 1500 Euro für die übrigen Tätigkeiten. Finanzhilfen können während des gesamten Zeitraums von 2022 bis 2024 beantragt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und bewertet.
KMU, die über keine Erfahrung im Bereich geistigen Eigentums verfügen, sind gebeten, zunächst eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums zu beantragen, bevor sie einen Antrag auf die Bereitstellung anderer Dienstleistungen einreichen. Die IHK zu Coburg berät hierzu gerne. red