Als der Berufskraftfahrer seinen Peugeot Kleintransporter getankt hatte, wollte er möglichst rasch wieder wegkommen, um die geladenen Pakete und Päckchen re...
Als der Berufskraftfahrer seinen Peugeot Kleintransporter getankt hatte, wollte er möglichst rasch wieder wegkommen, um die geladenen Pakete und Päckchen rechtzeitig auszuliefern. Dazu musste er erst mal zurückstoßen. In der Eile übersah er einen eingehausten Staubsauger. Es rummste, er stieg aus, besah sich das Malheur - stieg wieder ein und fuhr davon. Dieses Verhalten werten die Juristen als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auf gut Deutsch: Fahrerflucht. Der Fehltritt kostet einem 27-Jährigen 830 Euro Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot.
Acht Monate ohne "Lappen"?
Das Urteil erfolgte nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl. Laut diesem Strafbefehl hätte der Unglücksfahrer 40 Tagessätze zu je 30 Euro, also 1200 Euro bezahlen sowie für acht Monate auf seinen Führerschein verzichten sollen. Die Straftat vom 26. Juli dieses Jahres wurde nicht bestritten, aber gegen die Rechtsfolge, also gegen die Strafhöhe legte der Verteidiger Bernhard Langer erfolgreich Einspruch ein.
"Mit Schmackes"
Der in dieser Sache ermittelnde Polizeibeamte sagte im Zeugenstand aus, dass die Überwachungskamera gezeigt habe, dass der Angeklagte "mit Schmackes" rückwärts gefahren sei. Ob bei diesem Zusammenstoß auf dem Gelände einer Haßfurter Tankstelle in der Zeiler Straße nur das Gehäuse oder auch der Staubsauger selber beschädigt wurde, ließ sich aber nicht klären, weil der Polizist bei seiner Recherche vor Ort nicht testete, ob der Sauger noch funktioniert.
Der Ermittler berichtete weiter, dass der Tankstellenbetreiber ihm gegenüber die Meinung vertreten habe, dass sich an der neuwertigen Maschine eine Reparatur nicht lohnen würde. Ein Kostenvoranschlag über die Beschaffung eines Ersatzgerätes belief sich auf 2500 Euro.
Der Rechtsanwalt stellte diese Schadenshöhe jedoch in Frage. Sein Argument: "Wenn eine Autotür kaputt ist, wird auch nicht das ganze Auto weggeworfen!"
Als die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten erörtert wurden, zeigte sich, dass dieser auf seinen Führerschein angewiesen ist. Durch den Vorfall hat der Beschuldigte seinen Arbeitsplatz verloren. Der ehemalige Arbeitgeber des Pechvogels gab vor Gericht an, dass er den Mann sofort wieder einstellen würde, wenn er eine Fahrerlaubnis hat.
Ende der Durststrecke in Sicht
Einer baldigen Arbeitsaufnahme des momentan Arbeitslosen wollte auch Ilker Özalp seitens der Staatsanwaltschaft nicht im Wege stehen. Obwohl Strafrichterin Ilona Conver die Führerscheinsperre erheblich reduziert, betonte sie in ihrer Urteilsbegründung, dass man sich in einem solchen Fall keinesfalls einfach aus dem Staub machen dürfe.
Da der Kraftfahrer seinen Führerschein bereits am 27. Oktober abgegeben hatte, kann er ihn direkt nach den Weihnachtsfeiertagen wieder abholen.