Exhibitionist muss in Therapie

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Ein 46-jähriger Arbeiter aus Lichtenfels entblößte sich mehrmals vor einer Spaziergängerin.

Dass er exhibitionistisch gehandelt hatte, gab der 46-jährige Arbeiter aus Lichtenfels am Donnerstag vor Gericht von Beginn an freimütig zu. Aber was mochten die Gründe dafür gewesen sein, dass er Mitte Juli 2018 eine Frau kurz vor 22 Uhr so behelligte?

Nach Ansicht eines Gutachters und Facharztes der Psychiatrie stand mit dem Angeklagten ein Mann von eingeschränkter Auffassungsgabe und Ängsten vor Gericht. Das Tatmotiv sollte ungeklärt bleiben. Es war erschreckend, was im Laufe des unter Vorsitz von Richterin Daniela Jensch geleiteten Verfahrens als Schicksalsschlag über den Angeklagten bekannt wurde: Er verlor bei einem Unfall zwei Kinder. Aber kann so etwas in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehen und mildernd gewertet werden?

Steuerungsfähigkeit während depressiver Phasen lautete dabei ein Begriff. Doch die Frage, was auslösend sein könnte, blieb offen. Auch als Jensch den Angeklagten ganz konkret danach befragte. Die Antwort, die sie erhielt, sollte stereotyp ausfallen und im Laufe des Verfahrens vom 46-Jährigen zweimal in fast gleichem Wortlaut vorgebracht werden: "Ich war mir gegenüber nicht selbstkritisch genug, ich habe Gesetze nicht verstanden."

Rückblende zum Tatgeschehen: Am 15. Juli vor zwei Jahren näherte sich der Mann mit seinem Auto einer in Lichtenfels-Ost auf dem Trottoir gehenden Frau und manipulierte für sie gut sichtbar an seinem Glied. Dann fuhr er davon. Doch er kehrte wieder und tat dasselbe für sie sichtbar noch einmal. "Sie wurden schon mal (wegen einer ähnlichen Handlung) auf Bewährung verurteilt, also ist Ihnen doch bewusst, dass das Verhalten hier nicht zugelassen wird", sprach Richterin Jensch ihm gegenüber an.

Was folgte, war eben die vormals schon gehörte Einlassung, wonach er Gesetze nicht verstanden habe. Doch es gab auch klärende Worte seitens des Angeklagten. Seine Anwältin Regina Taubert fragte ihn unmissverständlich, ob er bereit für eine Therapie sei und er bejahte. Immerhin hatte das Geschehen vom Juli 2018 mehrere ähnlich gelagerte Vorläufer in den Jahren 2008 und 2014.

Dass eine Therapie erfolgsversprechend verlaufen könnte, wollte der Facharzt nicht ausschließen. Oder mit seinen Worten: "Er lässt sich strukturieren und setzt um, was man ihm sagt." Eine Zeugenaussage des damaligen Opfers kam nicht vor, denn die Frau war bei der Verhandlung nicht zugegen. So wurde aus Ermittlungsakten zitiert. Die Akten sprachen von einer Art peinlichen Verblüffung ob des Vorfalls: "Ich war perplex." Da die volle Geständigkeit des Lichtenfelsers gegeben war, ging es am Ende nur noch um die Höhe des Strafmaßes.

Staatsanwalt Mario Geyer erachtete für den Vorfall vor zwei Jahren drei Monate Haft ohne Bewährung für angemessen, Rechtsanwältin Regina Taubert plädierte angesichts der angespannten beruflichen Situation ihre Mandanten für eine Bewährungsstrafe und stellte die Länge einer Therapie ins Ermessen des Gerichts. Damit wäre ihr Mandant auch einverstanden. Daniela Jensch sollte in ihrem Urteil einer achtmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung den Vorzug geben, inklusive Behandlung in einer Würzburger Fachambulanz. Dort habe sich der Mann umgehend vorzustellen und die Therapie, so die Richterin, werde dauern, so lange es verordnet wird. Längstens aber vier Jahre, was auch die Dauer der Bewährungszeit ist.