Andreas Lösch Die Sache mit dem Tierheimneubau bei Zell am Ebersberg hat einen juristischen Haken: Der Landkreis Haßberge kann rechtlich gesehen nicht für d...
Andreas Lösch
Die Sache mit dem Tierheimneubau bei Zell am Ebersberg hat einen juristischen Haken: Der Landkreis Haßberge kann rechtlich gesehen nicht für die Fundtierbetreuung zuständig sein. Somit kann er auch nicht Träger des neuen Tierheims werden. Was heißt das nun für das Projekt?
Im Grunde genommen geht es darum, die ganze Sache wieder auf rechtlich einwandfreie Füße zu stellen. Dafür hat der Kreistag des Landkreises Haßberge gestern die Weichen gestellt. Zur Erklärung: Die Fundtierbetreuung ist Aufgabe der Kommunen; sie müssen dafür sorgen, dass herrenlose Tiere in einer entsprechenden Einrichtung aufgenommen und versorgt werden.
Weil es aber unzweckmäßig erscheint, dass jede Kommune ihr eigenes Tierheim betreibt, hat der Kreis Haßberge vor Jahren diese Aufgabe übernommen. Die Städte und Gemeinden zahlen dafür eine Pro-Kopf-Pauschale an den Kreis.
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Bis 2011 wurden die Fundtiere unter der Trägerschaft des Landkreises im von einem Tierschutzverein betriebenen Haßfurter Tierheim betreut, das aufgrund hygienischer Mängel geschlossen werden musste. Nach langer Stand-ortsuche wird jetzt bei Zell ein neues Tierheim gebaut.
Angedacht war, dass der Landkreis weiter als Träger auftritt und die Kommunen sich an den Baukosten beteiligen (insgesamt eine Million Euro sollten durch die Kommunen bezahlt werden, den Rest übernimmt der Landreis; vermutliche Gesamtkosten: 1,7 Millionen Euro). Weil das aber laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht geht, da eine "rechtswirksame Übertragung der Aufgabe der Fundtierbetreuung auf den Landkreis" laut Beschlussvorlage nicht möglich ist, soll das Tierheim laut gestrigem Kreistagsbeschluss für den Kaufpreis von einer Million Euro an einen Träger verkauft werden. Der Träger könnte ein Zweckverband sein, den es seitens der Kommunen noch zu gründen gilt.