Erinnerung und Vermächtnis zugleich

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Seit über zwei Jahrhunderten gilt der letzte Tag des Kirchenjahres den Toten. Dieser Tag ist auch bekannt als Ewigkeitssonntag. Foto: Roland Schönmüller
Seit über zwei Jahrhunderten gilt der letzte Tag des Kirchenjahres den Toten. Dieser Tag ist auch bekannt als Ewigkeitssonntag.  Foto: Roland Schönmüller

Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag: Der November ist der Monat des Gedenkens. Den Abschluss bildet traditionell der morgige Totensonntag, der Gedenktag der evangelischen Christen für die Verstorbenen.

Roland Schönmüller Der November gilt als "Allerheiligenmonat", nach dem Feiertag am 1. November, der ihn eröffnet, aber auch als "Totenmonat" , der ihn mit dem Toten- oder Ewigkeitssonntag beschließt. Dazu haben wohl nicht nur der Allerseelen- und Totensonntag beigetragen, sondern vor allem das Sterben und Vergehen in der Natur, das an Bäumen, Blättern, Sträuchern, Wiesen und Wäldern unerbittlich deutlich wird.

Der Totensonntag oder auch das Totenfest ist in den deutschen evangelischen Kirchen der jährliche Gedächtnistag für die Verstorbenen. Vom Sinn her entspricht er dem Totengedenken, wie es in der katholischen Kirche der Allerseelentag verkörpert. Allerdings wurde der Totensonntag erst Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt.

Der Totensonntag ist der letzte Sonntag des zu Ende gehenden Kirchenjahres. Das neue Kirchenjahr beginnt jeweils eine Woche später am ersten Adventssonntag. Die evangelische Kirche selbst spricht lieber vom Ewigkeitssonntag und nimmt damit Bezug auf den Glauben an Auferstehung und ein ewiges Leben.

Ursprünge im Mittelalter

Die evangelischen Kirchen sehen die Ursprünge des Ewigkeitssonntags in der Reformation. Als Totensonntag rief ihn König Friedrich Wilhelm III. von Preußen vor rund 200 Jahren aus. Von 1816 an, nach den verlustreichen Befreiungskriegen gegen Napoleon, sollte am Sonntag vor dem ersten Advent der Verstorbenen gedacht werden. Bald griffen mehrere Landeskirchen den Vorschlag auf. Heute werden am Ewigkeitssonntag in vielen Kirchen die Namen der Menschen genannt, die im Jahr zuvor gestorben sind.

Seit der Entwicklung des Kirchenjahres im Mittelalter wurden mit den letzten Sonntagen des Kirchenjahres liturgische Lesungen zu den letzten Dingen verbunden. Während am drittletzten Sonntag das Thema "Tod" im Mittelpunkt steht, hat der vorletzte Sonntag die Thematik "(Jüngstes) Gericht" und der letzte "Ewiges Leben". Traditionell thematisiert der letzte Sonntag im Kirchenjahr in besonderer Weise die Erwartung des Jüngsten Tages.

Wie Allerseelen für Katholiken

Dazu gehört als Sonntagsevangelium das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen (Matthäus 25). Es bildet die Grundlage für das Wochenlied, den Choral von Philipp Nicolai "Wachet auf, ruft uns die Stimme" (EG 147) und die darauf aufbauende Bachkantate gleichen Namens (BWV 140). Christen nehmen auch in der Gegenwart traditionsgemäß den Tag zum Anlass, die Gräber ihrer Angehörigen zu besuchen und zu schmücken. So hat der Tag für Protestanten eine ähnliche Bedeutung wie Allerseelen am 2. November für Katholiken. Eine der Traditionen sieht den Besuch des Friedhofs vor und das Anzünden von Grablichtern für die Verstorbenen.

Eine Zusammenschau der ernsten Festtage im November ergibt also gleich vier Gelegenheiten zu tiefer Besinnung in einem Monat. Sie alle erinnern an die Vergänglichkeit des Lebens. Sie wollen aber auch mit dem Gedenken an liebe Verstorbene zugleich deren Andenken lebendig erhalten. Schmerz, Trauer, Klage und wehmütige Erinnerung mischen sich mit vielen Gedanken an die Güte und das Wohlwollen der Verstorbenen, an ihre Lebenskraft, an ihre Leistungen und menschlichen Vorzüge. Die Toten ehren - das heißt wohl, ihrer in besonderer Weise zu gedenken und zugleich die Erinnerung an sie als Erbe und als Vermächtnis für das eigene Leben aufzufassen.

In Bayern gilt ein Tanzverbot

Der Totensonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Es ist ein normaler Sonntag und die Geschäfte haben die gewöhnlichen Sonntagsöffnungszeiten. In Bayern und einigen weiteren Bundesländern gilt der Totensonntag als stiller Feiertag. So gilt zum Beispiel ein Tanzverbot. Dieses würde um zwei Uhr morgens starten und bis um Mitternacht gelten. Aufgrund von Corona hat sich das in diesem Jahr jedoch ohnehin erledigt. Laute Musik ist ebenfalls nicht erlaubt.

Gestecke und Grabschmuck

Freude, Dankbarkeit, aber auch Trauer und Erinnerung sind ein Grund für Blumen. So werden am Totensonntag die Gräber der Verstorbenen mit Grabgestecken verziert. Bei der Verzierung waren früher Nelken, Callas und weiße Lilien ein Zeichen der Trauer. Heutzutage wird eher saisonal dekoriert: Beliebt als jetziger Grabschmuck sind nach wie vor Trockenblumen, Zapfen und Tannenzweige. Dies hat nicht nur einen hübschen Hintergrund, denn mit dieser Abdeckung ist das Grab außerdem in den Wintermonaten vor Kälte und Frost geschützt.

Kirchliche Kreise werben dafür, aus Rücksichtnahme auf den Totensonntag mit der Weihnachtsbeleuchtung und den Weihnachtsmärkten erst in der Woche vor dem 1. Advent zu beginnen. Es wird nicht nur erst nach dem Totensonntag geschmückt, denn auch Weihnachtsmärkte öffnen ihre Tore erst nach diesem Tag. Dabei handelt es sich um ein ungeschriebenes Gesetz der christlichen Kirche.

Mit dem Totensonntag endet also das Kirchenjahr und es wird noch einmal der Verstorbenen gedacht. Erst im neuen Kirchenjahr darf mit der festlichen und fröhlichen weihnachtlichen Vorfreude begonnen werden.