Einbruch und Gelddiebstahl waren Angeklagtem nicht nachzuweisen

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Der Blick war beredt, und die Frage erst recht. Richterin Daniela Jensch wandte sich am Freitagvormittag an Staatsanwalt Mario Geyer mit einem Wort: "Einschätzung?" Die Antwort des Staatsanwalts: "Hm,...

Der Blick war beredt, und die Frage erst recht. Richterin Daniela Jensch wandte sich am Freitagvormittag an Staatsanwalt Mario Geyer mit einem Wort: "Einschätzung?" Die Antwort des Staatsanwalts: "Hm, das wird schwer." Gemeint war der Tatnachweis zu einem Geschehen in einer Kronacher Kneipe, für das ein in der Korbstadt wohnender 32-Jähriger laut Anklage verantwortlich sein soll. Die Rede war von Einbruch und Gelddiebstahl.

Wann genau die Tat erfolgt sein soll, konnte nur grob eingegrenzt werden: Zwischen dem 19. und dem 23. Dezember des vorvergangenen Jahres, hieß es. Da soll der Lichtenfelser die Tür zu dem Lokal eingetreten und somit einen Schaden von 300 Euro verursacht haben. Doch sein Ziel habe in einer Art Lederbeutel bestanden, der Gelder enthielt und separiert an einem Ort aufbewahrt wurde, von dem der Angeklagte gewusst habe. 720 Euro hätte dieses Behältnis beherbergt, und die fehlten nach dem Vorfall mit der eingetretenen Tür. Doch es fehlte noch mehr, denn die Rede kam auf nun abhanden gekommene Spirituosen.

Ein Grund dafür, weshalb der Verdacht auf den Lichtenfelser fiel, mochte in einem Rechtsstreit gelegen haben, in dem dieser sich zum Tatzeitpunkt mit dem Wirt des Lokals befand. Ein anderer dürfte im Bundeszentralregister des Mannes gelegen haben, bei dem sich so etwas wie ein Muster ausmachen ließ. Immerhin standen im Register sechs Verurteilungen in Zusammenhang mit Diebstahl.

"Ich habe vom Einbruch erst durch die Vorladung bei der Polizei Kenntnis erhalten", versicherte der Angeklagte selbst. Sein letzter Arbeitstag im Lokal sei am 7. Dezember 2018 gewesen. Wie der Angeklagte erzählte, habe es darum Spannungen zwischen ihm und dem Arbeitgeber gegeben, weil er stets auf einen Arbeitsvertrag bestanden habe, diesen aber trotz Zusage nie erhielt. Dann habe er seine "Schlüsse daraus gezogen" und sei gegangen.

Beweisführung nicht gelungen

Dass ein gezogener Schluss gleich zum Entschluss für einen Diebstahl geführt habe, das vermutete die Staatsanwaltschaft. Doch die Beweisführung sollte nicht gelingen. Zwar sollte mit einem ehemaligen Kollegen des 32-Jährigen ein Zeuge auftreten, doch er war nur bedingt Augenzeuge des Geschehens. Das Einbrechen bekam er nicht mit, wohl aber die Wirkung. Er war es, der "das große Loch in der Tür" bemerkte. Der Rest der Aussage des 35-jährigen Kochs war Allgemeinplatz.

Wo die Gelder lagen, die sich seines Wissens nur auf 400 bis 500 Euro beliefen, konnte nur wissen, wer in dem Lokal arbeitete. Aber der Angeklagte arbeitete dort ja nicht allein. Und dass dessen Fingerabdrücke auf dem Behältnis sichergestellt werden konnten, war im Grunde nur zu erwarten.

Darum die eingangs erwähnte Frage von Richterin Jensch an den Staatsanwalt, darum dessen Antwort, wonach es schwer werde, einen Beweis zu führen. Zu einem Freispruch sollte es in dem Verfahren nicht reichen, wohl aber zu einer Verfahrenseinstellung, diese allerdings ohne Auflage für den Angeklagten.