Einbrecher hinterlässt Exkremente im Bad

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Es kam nur einmal vor, dass der Angeklagte Blickkontakt zu den Geschädigten suchte. Ansonsten hielt der 25-Jährige nahezu während der gesamten Verfahrensdauer seinen Kopf gesenkt. War es ihm selbst pe...

Es kam nur einmal vor, dass der Angeklagte Blickkontakt zu den Geschädigten suchte. Ansonsten hielt der 25-Jährige nahezu während der gesamten Verfahrensdauer seinen Kopf gesenkt. War es ihm selbst peinlich, dass er nachbarschaftliches Vertrauen missbrauchte?

Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Diebstahls wurde er am Amtsgericht zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. An einem Punkt im Verfahren angelangt, mochte auch Verteidiger Alexander Schmidtgall nicht mehr verstehen, weshalb sein Mandant Gelegenheiten zur Entschuldigung verstreichen ließ. "Ich hätte lieber einen Angeklagten gesehen, der sich entschuldigt (...), er kann nicht über seinen Schatten springen - ich weiß nicht, warum."

Digitalkamera mitgehen lassen

Was dem in der Möbelbranche tätigen Mittzwanziger aus Lichtenfels vorgeworfen wurde, war massiv und wurde von Staatsanwalt Johannes Tränkle in der Anklageschrift auf den Punkt gebracht. So soll der Lichtenfelser im Sommer 2018 aus einem Schuppen einen Schlüssel entwendet haben, mithilfe dessen er im Juni des Folgejahres bei seinen Nachbarn in die Wohnung drang, um Beute zu machen. Beim ersten Termin habe er eine Digitalkamera mitgehen lassen, zudem beispielsweise auch eine Playstation. Wochen später nahm er eine Herren- sowie eine Damenarmbanduhr an sich. Zudem hinterließ er im Badezimmer der Eheleute seine Exkremente.

Eine Sauerei mit Effekt, den die 38-jährige Geschädigte im Zeugenstand erklärte. "Es ging ja nicht nur ums Materielle - es hat ja auch psychologische Auswirkungen gehabt: Ätsch, ich war bei dir im Haus - du kannst gar nichts machen." Auf die Schliche kam man dem jungen Mann durch eine Kamera am Haus. Sie nahm von dem Täter Bilder auf und machte die Ermittlungen einfach. Dabei hieß es, der Mann sei oberkörperfrei aufgenommen und anhand einer Tätowierung identifiziert worden. Zudem existieren Aufnahmen, durch die ganz klar zu sehen ist, wie der Mann "die Kamera wegzubiegen oder wegzubrechen versucht", so der geschädigte Ehemann während seiner Zeugenvernehmung. Er äußerte auch den Verdacht, dass er und seine Familie schon längst im Vorfeld der Taten vom Angeklagten ausgekundschaftet wurden. Mit seinem Handy soll er sich auf einem Spielplatz aufhaltend das Haus gefilmt haben. "Er hat ja schon Energie verwendet, dort zu sitzen, dort zu filmen und uns auszuspähen."

Immer mehr Sachen kamen weg

Zunächst, als die ersten Gegenstände abhanden kamen, habe der Geschädigte noch geglaubt, sie seien verlegt worden. "Ich habe mir erst mal nix dabei gedacht, aber es ist dann immer mehr geworden." Seiner Einschätzung nach sei es auch nicht bei zwei Vorfällen geblieben, denn: "Wenn ich eine Einschätzung abgeben müsste, würde ich sagen, er war zwischen fünf und zehn Mal im Haus." Zu alledem fügte der Mann noch die menschliche Enttäuschung an, die das Vorgehen seines Nachbarn darstellte, denn man habe diesen und seine Familie auch mit Möbeln und Kleidung unterstützt.

Was das Gericht unter Vorsitz von Matthias Huber interessierte, war die Person des Angeklagten, seine Motivlage, sein Werdegang. Zu Letzterem ist nicht viel zu sagen, denn der Mann war bis dato nicht vorbestraft. Was ihn dazu bewog, in die Wohnung einzusteigen, erklärte er mit einem "Blackout". "Ich hatte familiäre Probleme, die Oma lag im Sterben und ich hab' ja wirklich getrunken gehabt, viel getrunken gehabt." Eine Kenntnis dazu, wo sich der Schlüssel in besagter Scheune befunden hatte, wollte er nicht gehabt haben. Einmal erklärte er, er habe ihn auf dem Spielplatz gefunden. Eine Erklärung, die nicht viel taugen sollte, denn letztlich musste der Mann ja auch wissen, in welches Schloss dieser Schlüssel passen würde. Eben das sollte massiv dagegensprechen, dass er den Schlüssel nur gefunden habe. Die Schule, so der Mittzwanziger gegenüber Huber und den Schöffen, habe er absolviert und später auch seinen Gesellenbrief erhalten. Aber zu seiner eigenen Familie zeigte sich der junge Mann distanziert, vor allem zu seinem Vater, der ihn oft geschlagen habe.

Für Staatsanwalt Johannes Tränkle waren manche Einlassungen des Angeklagten "Schutzbehauptungen". Er plädierte dafür, ihn auf zwei Jahre Haft zur Bewährung zu verurteilen. Dabei sollte die Bewährungsdauer drei Jahre betragen, wobei erschwerend auch ein Bewährungshelfer zwischengeschaltet werden sollte. Zudem gelte es, als Bewährungsauflage 1500 Euro an die Geschädigten zu entrichten. Spät, ganz spät und als letztes Wort des Angeklagten, sollte dann doch eine Entschuldigung folgen. "Es tut mir leid", sagte er in Richtung des Ehepaars. Das allerdings ging nicht weiter darauf ein.

Dann zog sich das Gericht zur Beratung zurück und kehrte mit Beschluss zu 18 Monaten Haft auf Bewährung wieder. Drei Jahre wird die Bewährungszeit dauern, zwei Jahre davon unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Die von Tränkle geforderten 1500 Euro Auflage erachtete das Gericht in voller Höhe als zwingende Auflage.