Ein Hundebiss mit Folgen

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Es trug komische Züge, was in dem Verfahren anklang. Einem Unternehmer aus dem östlichen Landkreis wurde eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, auszubaden habe diese eine Wanderin gehabt. Dass...

Es trug komische Züge, was in dem Verfahren anklang. Einem Unternehmer aus dem östlichen Landkreis wurde eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, auszubaden habe diese eine Wanderin gehabt. Dass sein Hund diese am 25. Juni 2019 zwischen 18 und 19 Uhr in den Oberschenkel gebissen habe, zweifelte der 56-Jährige doch stark an.

Dabei ist sein Hund schon 2014 und 2016 auffällig gewesen und attackierte Menschen. Dies aber sei stets unter umgekehrten Vorzeichen geschehen, hielt der Mann fest. Denn im ersten Fall habe eine Walkerin den Hund mit Stöcken traktiert und im zweiten Fall eine Radfahrerin ihn getreten. "Wenn mein Hund aggressiv wäre, hätte ich ihn schon längst erschossen", so der 56-Jährige gegenüber Richterin Daniela Jensch.

Das Opfer, das aus Thüringen hätte anreisen müssen, war nicht da. Also wurde über sie bzw. von ihr gesprochen, und dabei erinnerte sich der Unternehmer aus seiner Sicht an den Vorfall. "Die Frau hat kurze Hosen getragen und ich habe keinen Oberschenkelbiss gesehen." Als er ihr nach dem vermeintlichen oder tatsächlichen Vorfall zu Hilfe geeilt sei, sei die Frau versehentlich rückwärts in einen Bach "gekullert". Doch die Frau habe sich nicht beim Entsteigen des Baches helfen lassen wollen, und "als ich mein Verbandszeug holte, war sie wie vom Erdboden verschwunden", so der Mann weiter.

Einen Monat später aber trudelte die Anzeige bei ihm ein. Auch ein Polizist, der jener Angelegenheit damals nachzugehen suchte, kam im Zeugenstand zu Wort. "Ich habe auch vergeblich versucht, die Frau zu erreichen und anzuschreiben", so eine seiner Erfahrungen mit der vermeintlich oder tatsächlich geschädigten Frau. Auch äußerte der Beamte, dass der Hund in seinen Augen "einen ausgeglichenen Eindruck" vermittelt habe. Ob der Hund allerdings wirklich so friedfertig oder ob an den Vorfällen von 2014 und 2016 nicht doch mehr dran gewesen sei, erhob Richterin Jensch zur Frage. Und noch einmal wurde die fehlende Frau per Durchsage als Zeugin für Saal 14 aufgerufen, doch es blieb dabei: Sie war absent.

Am Ende trug das Ergebnis des Verfahrens Züge eines Kompromisses. Aus den 600 Euro, die der Strafbefehl von dem Unternehmer forderte, sollten 300 Euro werden. Diese zu zahlen willigte der Mann ein. Damit ist die Sache vom Tisch. MH