Stephan Tiroch Wegen Anstiftung zu einem Verbrechen steht ab Montag ein Mann aus dem Kreis Kulmbach vor dem Landgericht Bayreuth. Der Angeklagte soll einen ...
Stephan Tiroch
Wegen Anstiftung zu einem Verbrechen steht ab Montag ein Mann aus dem Kreis Kulmbach vor dem Landgericht Bayreuth. Der Angeklagte soll einen Kompagnon dazu verleitet haben, größere Mengen Crystal Meth aus Tschechien nach Kulmbach zu schmuggeln.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist das Drogengeschäft folgendermaßen abgelaufen: Weil er zuvor bei einer Beschaffungsfahrt in eine tschechische Giftküche erwischt und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden war, wurde es dem Angeklagten zu heiß, weiterhin selbst nach Tschechien zu fahren. Er brauchte einen Helfer und sprach einen Bekannten an, die Ausflüge zu übernehmen.
Und der Drogenkurier, gegen den ebenfalls ein Strafverfahren läuft, erledigte seine Aufgabe zuverlässig.
Bei drei Fahrten ins Nachbarland brachte er insgesamt mindestens 120 Gramm der synthetischen Droge mit, die sehr schnell abhängig macht und die Persönlichkeit zerstört.
Drogenhandel flog auf
Der Kurier bezahlte für den Stoff in Tschechien 25 bis 30 Euro pro Gramm und machte ganz schön Kasse. Denn von seinem Auftraggeber erhielt er 70 Euro. Dieser wiederum behielt einen Teil für den Eigenverbrauch und verkaufte den Großteil weiter: für 100 bis 120 Euro pro Gramm. Mit dem Gewinn finanzierte er seine Sucht.
Ende vergangenen Jahres flog der schwunghafte Drogenhandel auf. Die Polizei nahm den Anstifter fest, der einen Monat in Untersuchungshaft saß. Danach kam er bis zum Prozessbeginn frei.
Für ihn steht bei dem Verfahren viel auf dem Spiel. Nachdem er zuvor noch mit Bewährung davongekommen war, hat er jetzt eine hohe Haftstrafe zu erwarten.
Denn es gilt der Grundsatz: Der Anstifter wird genauso bestraft wie der Täter, er steht einem Mittäter gleich.
Bei dem hier in Rede stehenden Drogengeschäft ging es um die Einfuhr einer - im strafrechtlichen Sinn - nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln. Wenn dem Mann die Anstiftung zu einem Verbrechen nach Paragraf 29a Betäubungsmittelgesetz nachgewiesen werden kann, droht ihm eine vollstreckbare Freiheitsstrafe - also mindestens zwei Jahre Gefängnis.
Der Prozess am Landgericht Bayreuth beginnt am Montag um 8.30 Uh und ist auf zwei Tage angesetzt.