Ein 29-Jähriger aus Buttenheim musste sich vor Gericht wegen einer gefährlichen Körperverletzung verantworten. Seine Sucht und psychische Probleme ließen ihn kriminell werden.
Annabelle Gunzelmann
Er hat mit neun Jahren die ersten Zigaretten geraucht. Mit zwölf kiffte er Marihuana. Als er 17 war, kam Speed hinzu, mit 26 Heroin. Dann schwenkte der heute 29 Jahre alte Mann aus
Buttenheim in seiner lückenlosen Suchtkarriere auf Amphetamine und Kräutermischungen um - ohne dabei jemals den Alkohol ausgelassen zu haben. Die Frage von Richterin Marion Aman, ob er zwischenzeitig länger als einen Monat clean gewesen sei, verneinte der Angeklagte.
Nicht zum ersten Mal vor Gericht
Der gelernte Schreiner, der zuletzt in Buttenheim wohnte, stand zum wiederholten Mal vor Gericht. Diesmal lautete der Tatvorwurf, für den er sich vor dem Schöffengericht verantworten musste, gefährliche Körperverletzung. Das Opfer war sein Freund, ein 23-jähriger Altenpfleger. Dieser hatte ihn am 1. Mai des vergangenen Jahres besucht. Vor Gericht sagte dieser Mann aus, dass man gemeinsam getrunken und der 29-Jährige auch Drogen konsumiert habe. Gegen 23.30 Uhr sei sein Freund dann grundlos auf ihn los gegangen und habe ihm ins Gesicht geschlagen.
Darauf folgte ein Kampf, bei dem der 23-Jährige ins Ohr gebissen und zu Boden geschleudert wurde. Auch ein Messer war im Spiel. Allerdings blieb bei der Verhandlung ungeklärt, von wem dieses hauptsächlich eingesetzt wurde. Fest steht lediglich, dass der Altenpfleger Schnittverletzungen an der linken Handfläche davontrug. Dann schlug der 29-Jährige seinem Freund einen steinernen Bierkrug auf den Kopf. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Barthelmes, legte dies als Notwehr aus. Der 23-jährige Gegner habe das Messer in Händen gehalten, und sein Mandant habe sich wehren müssen. Staatsanwalt Peter Bauer sah dies anders und bewertete das Geschehen als gefährliche Körperverletzung.
Freund floh nach Schlag mit Krug
Nach dem Schlag mit dem Bierkrug gelang es dem Verletzten zu fliehen. Zwei Nachbarn informierten die Polizei. Der Angeklagte leidet unter psychischen Problemen, die Stimmungsschwankungen mit sich bringen. Dies sei vor allem in Kombination mit Drogen der Fall. Da der 29-Jährige bei Ankunft der Polizei vier verschiedene Cannabinoide und Alkohol intus hatte, sei ein schneller Wutausbruch leicht möglich, sagte der Sachverständige Walter Bogner.
Deshalb, und weil der Angeklagte geständig war, fiel das Urteil verhältnismäßig milde aus, trotz zahlreicher Vorstrafen - das Bundeszentralregister weist zwölf Einträge auf - und der Tatsache, dass er zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand. Auch dass der 23-jährige Altenpfleger offenbar nur wenig Interesse an der Strafverfolgung hatte und nur widerwillig mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft kooperiert hat, kam dem 29-Jährigen zu Gute.
Er wurde zu eineinhalb Jahren verurteilt und muss sobald wie möglich in eine Entziehungsanstalt. Nach Überzeugung des Sachverständigen Bogner gibt es trotz des Misserfolgs bei früheren Entzugskuren durchaus noch Hoffnung für den 29-Jährigen.