Jeder Bürger muss am Samstag kehren, stand in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen, erläuterte Michael P...
Jeder Bürger muss am Samstag kehren, stand in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen, erläuterte Michael Pfundt, der geschäftsführende Beamte des Marktes Igensdorf. Gegen diese Musterverordnung hatte ein Bürger geklagt und Recht erhalten. Die Straße dürfe gekehrt werden, wenn es notwendig ist, also etwa schon am Freitag, wenn sie verschmutzt ist.
Nun wurde die Satzung angepasst, wie Michael Pfundt erläuterte. Eine der Änderungen betrifft die Sinkkästen, worüber sich die Bürger freuen dürften. Diese sollten von den Anwohnern selbst gereinigt werden. Eine Reinigung im Jahr übernahm Igensdorf. Nun wurde geurteilt, dass diese Sinkkästen zum Kanal gehören und deshalb nicht vom Bürger gereinigt werden müssen. "Dreck hineinkehren ist trotzdem nicht erlaubt", mahnte Bürgermeister Wolfgang Rast (IU). Sollten laut der damaligen Mustersatzung die Rasen bewässert werden, um einer Staubbildung bei Trockenheit vorzubeugen, so ist das nun nicht mehr erlaubt. "Das Wassersparen ist wichtiger", erklärte Pfundt diese Änderung.
Betriebsvereinbarung
Die Betriebsträgervereinigung, die es mit dem evangelischen Kindergarten in Igensdorf gibt, soll es nun auch für den katholischen in Stöckach geben. 100 Kinder besuchen derzeit den Igensdorfer Kindergarten. 10 000 Euro pro Jahr zahlt der Markt Igensdorf deshalb Zuschuss für die laufende bauliche Instandsetzung. Pfarrer Heinz Hofmann würde, wie die Nachweise zeigen, das Geld auch immer in den Kindergarten stecken. Nun soll auch der katholische Kindergarten einen an der Anzahl der Kinder (75) gemessenen Zuschuss von 7500 erhalten.
Der Kindergarten hatte sich abgesetzt, weil der Lehmboden darunter ausgetrocknet war. Epoxidharz wurde deshalb eingespritzt.
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