Die Lärmschutzwand ist fertig

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Zwischen dem Staffelsteiner Friedhof und der A 73 ist die Lärmschutzwand bereits fertiggestellt. Die Baustraße wird in den nächsten Tagen wieder abgetragen. Fotos: Matthias Einwag
Zwischen dem Staffelsteiner Friedhof und der A 73 ist die Lärmschutzwand bereits fertiggestellt. Die Baustraße wird in den nächsten Tagen wieder abgetragen. Fotos: Matthias Einwag
Die Autobahn unterhalb des Staffelbergs verschwindet hinter der Lärmschutzwand.
Die Autobahn unterhalb des Staffelbergs verschwindet hinter der Lärmschutzwand.
 
Der Lärm der Autos und Lastwagen wird ab sofort von der Stadt abgeschirmt.
Der Lärm der Autos und Lastwagen wird ab sofort von der Stadt abgeschirmt.
 

An der A 73 bei Bad Staffelstein wurde eine ca. 1,5 Kilometer lange Lärmschutzwand errichtet. Bis zum Jahresende sind die Arbeiter jedoch noch mit Erdbauarbeiten beschäftigt. Außerdem muss die Baustraße wieder abgetragen werden.

Matthias EInwag

Natur und moderne Verkehrswege in Einklang zu bringen, bedeutet oft eine Gratwanderung. Der Schutz der Natur in der Erholungsregion am Obermain ist ein hohes Gut. Gleichwohl haben die Anwohner am Schienenstrang und an der Autobahn ein Recht auf Lärmschutz.
In Bad Staffelstein ist es Bürgermeister Jürgen Kohmann (CSU) in den vergangenen Jahren gelungen, der Autobahndirektion die Nachbesserung eines aktiven Lärmschutzes abzuringen. Konkret bedeutet das, dass während der vergangenen Monate eine ca. 1,5 Kilometer lange Lärmschutzwand errichtet werden konnte, deren Kosten die Autobahndirektion trägt.
Die Lärmschutzwände wurden auf jener Seite der Autobahn installiert, die der Kernstadt zugewandt ist. Baulich sind die Wände nahezu fertig, sagte Bauamtsleiter Michael Hess. Bis zum Jahresende werden jetzt noch die Baustraßen aufgelöst, die zur Ausführung des Projekts angelegt worden waren. Die Fortführung des Lärmschutzes in Höhe von Horsdorf und der Staffelsteiner Lessingstraße ist vorgesehen. Wie Bürgermeister Kohmann in der jüngsten Stadtratssitzung sagte, könne dies aber nur geschehen, wenn auf beiden Seiten ein Lärmschutz gebaut werde, denn es dürfe nicht sein, dass einseitiger Lärmschutz zu Lasten der Bürger auf der anderen Seite führe.