Das Kronacher Landratsamt hat seit September 2016 keine Arbeitserlaubnis an Asylbewerber vergeben - laut Landratsamt ganz nach Vorschrift des Bayerischen Innenministeriums. Ehrenamtliche sprechen von gezielt gesetzten Hürden.
Lisa Kieslinger
Florian Bätz aus Kronach betreut Asylbewerber im Landkreis Kronach. Aktuell kümmert er sich unter anderem um einen 18-jährigen Flüchtling, der derzeit noch zur Schule geht und einen Ferienjob machen wollte. "Ich habe für ihn eine Arbeitserlaubnis beantragt und diese beim Ausländeramt eingereicht", erklärt Florian Bätz. Ein paar Wochen später: Das Ausländeramt, das dem Kronacher Landratsamt unterstellt ist, lehnt die Arbeitserlaubnis ab. Für Florian Bätz ein Schlag ins Gesicht: "Mir kommt das ein bisschen so vor, als ob sie Asylbewerbern so viele Steine in den Weg legen, damit das mit der Integration einfach nichts werden kann." Und das obwohl die Wirtschaft Arbeiter gebrauchen könnte. "Am politischen Willen mangelt es", ist sich der Kronacher sicher.
Auch andere Ehrenamtliche, die sich um Flüchtlinge kümmern, machen ähnliche Erfahrungen mit dem Landratsamt. "Wir Ehrenamtliche führen ständig Kämpfe wegen Ausbildungsplätzen." Florian Bätz hat nach der abgelehnten Arbeitserlaubnis, Kontakt zum Landratsamt aufgenommen. Er will verstehen, warum? Mittlerweile stünden die aufgenommenen Flüchtlinge und ihre ehrenamtlichen Helfer vor unverständlichen und scheinbar unüberwindlichen bürokratischen Hürden, das beklagte auch Barbara Heinlein bei einem Treffen heimischer Helfer für Migranten in Mitwitz. Doch das gehe auch anders: Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt habe acht Ausbildungsgenehmigungen an junge Flüchtlinge erteilt. Also warum gehe das im Landkreis Kronach nicht?
"Die Entscheidung über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis stellt jeweils eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde dar", erklärt Bernd Graf, Pressesprecher des Landratsamtes, auf FT-Nachfrage. Da jeder Sachverhalt anders gelagert sei, könne wohl kaum von einer pauschalen Vergleichbarkeit zwischen verschiedener Kreisverwaltungsbehörden ausgegangen werden.
Bernd Graf verweist in diesem Fall auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 1 September 2016. In diesem Schreiben sei also geregelt, welche Gesichtspunkte ein Asylbewerber erfüllen muss, um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. "Danach hat die Ausländerbehörde insbesondere darauf abzustellen, ob die Identität des Asylbewerbers geklärt ist, ob der Asylbewerber bislang straffällig geworden ist und ob der Asylbewerber über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt", erklärt der Pressesprecher. Ein weiterer entscheidender Gesichtspunkt sei zudem die Anerkennungswahrscheinlichkeit.
Keine Arbeitserlaubnis erteilt
Florian Bätz wundert sich über das "ominöse" interne Schreiben: "Untergräbt hier nicht das bayerische Innenministerium unser deutsches Grundgesetz?" Schließlich sei dort im Artikel 15 niedergeschrieben, dass jeder das Recht hat, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben. Bätz ist sich sicher: "Die Kronacher Ausländerbehörde verhindert, dass Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis bekommen. Sie könnten sie genehmigen, wollen es aber nicht."
Bis jetzt wurde am Landratsamt Kronach noch keine Arbeitserlaubnis erteilt, das bestätigt Bernd Graf. Der Grund: Bei den Verfahren, die seit September 2016 im Landratsamt bearbeitet wurden, konnte bislang kein Antragsteller gültige Papiere vorlegen. "Zudem war bei allen Antragstellern nur von einer geringen Bleibewahrscheinlichkeit auszugehen", erklärt der Pressesprecher weiter. Ein Antragsteller habe auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis geklagt. Diese sei vom Verwaltungsgericht Bayreuth jedoch abgelehnt worden. "Die Rechtsauffassung des Landratsamtes Kronach wurde vom Gericht vollinhaltlich bestätigt", so Graf.
Die Antragsteller seien jedoch darauf hingewiesen worden, dass die Möglichkeit besteht, freiwillig auszureisen, sich im Heimatland Papiere zu beschaffen und danach legal mit einem Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland einzureisen. "Von dieser Möglichkeit hat bislang keiner der betroffenen Asylbewerber Gebrauch gemacht", erklärt Bernd Graf.
Florian Bätz wundert das nicht: "Mit dem Ausweis kann derjenige abgeschoben werden. Und wer hilft schon freiwillig bei seiner eigenen Abschiebung mit?" Zudem sei es gar nicht so einfach, in den Heimatländern an einen neuen Ausweis zu kommen. "Die Diskussion ist so ermüdend", meint Bätz.
Noch frustrierender sei die Situation jedoch für die Flüchtlinge selbst. Denn die meisten wollen etwas tun, arbeiten gehen und ihr eigenes Geld verdienen. Das wissen sowohl Florian Bätz als auch Barbara Heinlein von ihrer täglichen Arbeit mit den Geflüchteten. "Wir schaffen dadurch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft mit dem Resultat, die Leute gegeneinander aufzubringen", meint Bätz.
Dadurch dass die Asylbewerber keine Arbeitserlaubnis erhalten, fördere man Isolation, Langeweile, Kriminalität und den Hass auf Deutschland. "Wir machen uns die Terroristen selbst", stellt Bätz klar.