Das Amtsgericht in Haßfurt verpasste einer 21-Jährigen eine saftige Geldstrafe für eine Gaunerei via Internet.
Der Katzenjammer ist immer groß - wenn man bei einer Straftat ertappt wird und dann vor Gericht steht. So auch bei einer 21-jährigen Frau aus dem Kreis Haßberge, die über mediale Netze in zwei Fällen für angebotene Küchenmaschinen, sogenannte Thermomixer, das Geld kassiert, aber nicht geliefert hat. Insgesamt war ein Schaden von etwa 1730 Euro entstanden. Zu 50 Tagessätzen mit je 30 Euro, also zu 1500 Euro Geldstrafe, wurde sie hierfür vom Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt am Montag verurteilt.
Im Juni und Juli des Jahres 2016 hat die junge Frau diese Geräte angeboten und auch das Geld von den Käufern erhalten, wie Staatsanwalt Ralf Hofmann in seiner Anklageschrift erläuterte. Was sie aber nicht konnte: die Waren liefern.
Ausrede?
Die 21-Jährige hatte bei einer Firma gearbeitet und auf die Geräte eine Provision bekommen, sagte sie aus.
Allerdings sei sie dann entlassen worden und habe deshalb keine Geräte mehr bekommen. "Da bin ich dann so reingerutscht."
Das ließ Martin Richter Kober nicht gelten. Er machte ihr klar, dass man erst etwas zum Verkauf anbieten könne, wenn man den Artikel habe und der einem auch gehöre. Hier flossen bei der jungen Frau die Tränen.
In einem Fall habe sie den Schaden bereits voll beglichen, schilderte sie. Mit der anderen Käuferin aus Österreich sei sie in Verhandlung und habe Ratenzahlungen vereinbart, erläuterte die Angeklagte weiter.
Im Bundeszentralregister hat sie zwei Einträge: für das Jahr 2009 wegen Diebstahls und für 2011 wegen Betrugs. Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe sagte, dass die Angeklagte bei der Schuldenbewältigung von ihrer Mutter unterstützt werde und drei Minijobs habe, um Geld für die Rückzahlung der Schulden zu verdienen.
Er schlug eine Geldstrafe am unteren Rand vor.
Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. "Da die Angeklagte gleich gelagerte Fälle begangen hat, sollte die Geldstrafe spürbar sein", befand er.
In ihrem letzten Wort zeigte die junge Frau Reue: "Ich werde es nie mehr tun, mir tut alles leid, ich habe daraus gelernt."
Rechtskräftig
In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass es sehr blauäugig sei zu denken, dass solche Geschäfte unentdeckt blieben. "In zwei bis drei Tagen weiß man, wer hinter solchen Machenschaften steckt; es ist Blödsinn, so etwas zu machen." Das Urteil ist rechtskräftig.