In der Sitzung des Weisendorfer Bau- und Umweltausschusses legte Bürgermeister Heinrich Süß (UWG) dem Gremium mehrere Tagesordnungspunkte zur Beschlussfassu...
In der Sitzung des Weisendorfer Bau- und Umweltausschusses legte Bürgermeister Heinrich Süß (UWG) dem Gremium mehrere Tagesordnungspunkte zur Beschlussfassung vor. Einstimmig wurde gleich zu Beginn der erste Bauantrag von Bernd und Markus Schmidt zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohngebäude am Mitteldorfer Weg abgelehnt.
Wie der Bürgermeister erläuterte, soll das im Jahr 1985 errichtete Einfamilienhaus durch einen Anbau erweitert werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans "Mitteldorfer Weg", und dessen Festsetzungen werden gleich in mehreren Punkten nicht eingehalten: Kniestockhöhe, Dachgaubengestaltung, Firstrichtung und Grundflächenzahl. Es wurden aber keine Anträge auf Abweichungen von den Festsetzungen gestellt. Außerdem wurde festgestellt, dass der Garagenraum inzwischen als Abstellraum genutzt wird und kein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wurde.
Im Bauantrag sind zwar Abstellräume vorgesehen, die nach Aussage der Antragsteller für Roller und Fahrräder sowie einen Waffenschrank genutzt werden sollen, was sowieso nicht zulässig ist. Im Bauantrag wurden auch die erforderlichen vier Stellplätze nicht eingezeichnet. Kopfschütteln bei den Ausschussmitgliedern. "Hat der Planer oder Architekt den Bebauungsplan überhaupt mal angeschaut?", fragte Ludwig Paulus (SPD) verwundert. Wie Engelbert Söhnlein vom Bauamt erklärte, seien die Antragsteller auf die Unzulänglichkeiten hingewiesen worden, hätten aber die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht. So wurde letztendlich das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
Keine Probleme gab es beim beantragten erdgeschossigen Anbau von Kerstin und Achim Tögel am Holzacker. So wurde dem Antrag für die Überschreitung der Baugrenze um über drei Meter zugestimmt. Auch für die Schaffung eines weiteren Stellplatzes wurde eine Befreiung beantragt, da für die vorgesehene geschäftliche Nutzung kein Publikumsverkehr erfolgt. Andererseits wurde in den Planunterlagen für den Anbau der Bürofläche die Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes angegeben. Für den zusätzlichen Stellplatz wurde keiner Abweichung von der Anwendung der Stellplatzsatzung zugestimmt. Denn nach einer Genehmigung der Büroräume könnte später eine anderweitige geschäftliche Nutzung erfolgen.
Reitplatz bei Sauerheim
Im Ortsteil Sauerheim möchte Norbert Lunz einen Offenstall und einen Reitplatz errichten. Zum Zwecke der Pensionspferdehaltung sollen ein Weiher verfüllt und ein Reitplatz errichtet werden und auf dem angrenzenden Flurstück vier Stellplätze angelegt werden. Im gültigen Flächennutzungsplan sind die beiden Flächen als Außenbereichsflächen dargestellt. Nutzungsänderungen, die nicht der Land- und Teichwirtschaft dienen und/oder die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild nachhaltig oder erheblich beeinträchtigen können, sollten demzufolge dort verhindert werden.
Auf Nachfrage teilte das Landratsamt der Gemeinde mit, dass über den Bauantrag hinaus für die Auffüllung des Weihers eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden muss. Gegen den Beschlussvorschlag, dass unter der Voraussetzung einer landwirtschaftlichen Privilegierung für das Vorhaben im Außenbereich das Einvernehmen erteilt wird und für die Auffüllung der Weiherfläche ein wasserrechtlicher Antrag eingereicht werden muss, stimmte nur Norbert Maier von den Grünen.