Zahlreiche Baumaßnahmen lagen dem Bauausschuss zur Genehmigung vor. Bei allen Anträgen für Wohnraum und Garagen sowie bei der Anlage von Stellplätzen wurde empfohlen, eine angemessene Anzahl derart zu...
Zahlreiche Baumaßnahmen lagen dem Bauausschuss zur Genehmigung vor. Bei allen Anträgen für Wohnraum und Garagen sowie bei der Anlage von Stellplätzen wurde empfohlen, eine angemessene Anzahl derart zu gestalten, dass sie den Anforderungen als E-Tankstelle für E-Mobilität genügt.
Bei der formlosen Anfrage einer Firma zur Abweichung von der Stellplatzsatzung hinsichtlich zulässiger Zufahrtsbreite konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt werden. Auf dem Grundstück "Zum Schwalbennest 19" wollten die Antragsteller weitere Stellplätze errichten. Wie Thomas Nehr von der Verwaltung ausführte, sei im Sinne des Stellplatznachweises kein weiterer Stellplatz erforderlich. Die neu geplanten, zusätzlichen Stellplätze sollen frei zur Vermietung angeboten werden.
Der Straßenabschnitt sei in dem genannten Bereich sehr eng, und wenn entlang des Grundstückes weitere Stellplätze errichtet werden, werde es zu Problemen bei der Müllabfuhr kommen, erklärte Nehr. In der Begründung des Beschlussvorschlages hieß es weiterhin: Von der Zustimmung zu der beantragten Abweichung würde eine negative Vorbildwirkung ausgehen, da für mehrere Grundstücke in der näheren Umgebung die gleichen Umstände gelten würden. Eine städtebauliche Begründung für die Zustimmung im Einzelfall liege nicht vor. Die Anfrage wurde dann ohne weitere Diskussion abgelehnt.
Für Bürgermeister German Hacker (SPD) erfreulich waren die Anträge zum Bau von Wohnungen. So sollen an der Ludwig-Quidde-Straße 2 acht Reihenhäuser gebaut werden, die alle unter das Genehmigungs-freistellungsverfahren fallen.
An der Kriegenbrunner Straße sollen drei Doppelhäuser errichtet werden, die ebenfalls im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden. Auch ein geplantes Einfamilienhaus an der Tuchenbacher Straße konnte im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Liegnitzer Straße wurden allerdings Befreiungen notwendig. So zur Überschreitung der Baugrenzen, für die Dachform als Walmdach, die Dachneigung von 30 Grad, die Dachfarbe in anthrazit und den Kniestock mit 50 Zentimetern. An der Von-Brauneck-Straße ist ein Einfamilienhaus geplant, das ebenfalls nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Die Befreiungen zur Höhe des Kniestockes und der Doppelgarage wurden befürwortet.
Der Denkmalschutz redet mit
Für An- und Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses an der Edergasse muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragt werden. Die detaillierte Gestaltung des Ausbaus ist vor Beginn mit dem Amt für Planung, Natur und Umwelt abzustimmen.