Ein Landwirt verklagt die Gemeinde Weilersbach: Sie soll eine Ersatz-Brücke bauen. Bürgermeister Gerhard Amon sieht die Gemeinde "voll und ganz im Recht".
JOsef Hofbauer Erna Schmidt und ihr Sohn Nikolaus sind stinksauer. "Uns hat die Gemeinde Weilersbach am 17. Oktober einfach die Brücke weggerissen, über die wir 60 Jahre lang von der Scheune mit unseren landwirtschaftlichen Maschinen direkt auf die Forchheimer Straße gefahren sind. Und sie weigert sich, dafür einen Ersatz zu schaffen. Ein Skandal", klagen die Hofbesitzer.
Mittlerweile verkehren die beiden Parteien nur noch über ihre Anwälte. Seit Juli ist beim Verwaltungsgericht Bayreuth eine Klage der Landwirte anhängig. Die wurde in erster Instanz abgeschmettert. "Aus rein formalem Gründen", betont Rechtanwalt Helmut Gebhardt, Bamberg, der die Weilersbacher Familie vor Gericht vertritt.
Bürgermeister Gerhard Amon sieht die Gemeinde im Recht. Die Kommune habe den Bach teilweise verrohrt und brauchte dafür eine Ausgleichsfläche und schlug dafür den Abflussgraben des Weilersbaches entlang der Forchheimer Straße vor. Dafür sei ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet worden.
Recht auf seinen der Gemeinde
In dem Bescheid sei unmissverständlich nachzulesen, dass die Gemeinde die Brücke wegreißen darf, erklärt Bürgermeister Amon. Er verweist darauf, dass die Entscheidung, dass vor rund 60 Jahren mit Zustimmung der Gemeinde errichtete Bauwerk verschwinden soll, sei einstimmig gefallen sei. Es gab keine Gegenstimme, erinnert sich Amon. Der gerichtlichen Auseinandersetzung sieht er mit Gelassenheit entgegen. Der Grund, auf dem die Brücke stand, gehört der Gemeinde. Auch bei der Verbreiterung des Bachlaufes vor dem Anwesen der Familie Schmidt sei ausschließlich Gemeindegrund in Anspruch genommen worden.
Überdies stehe bereits im Genehmigungsbescheid für den Bau der Maschinenhalle aus den 1980-er Jahren, dass d er Landwirt eine Brücke mit einer Tragkraft von zwölf Tonnen errichten müsse. Das habe die Familie Jahrzehnte lang ignoriert.
Rechtanwalt Helmut Gebhardt sieht das naturgemäß anders. Auch wenn die Brücke auf Gemeindegrund stand, habe sie 60 Jahre deren Nutzung geduldet. Und: Die Gebäude mit Genehmigung der Gemeinde Weilersbach und des Landratsamtes Forchheim errichtet. Dann müsse es auch eine Zufahrt geben, folgert der Jurist. Ob die Gemeinde die Brücke nach so langer Zeit einfach abreißen darf, da habe ich meine Zweifel, so der Jurist.
"Der Abriss der Brücke war in meinen Augen auf alle Fälle rechtswidrig", findet Gebhardt. Die Klage habe nämlich aufschiebende Wirkung. "Da hätte jemand sofortigen Vollzug anmelden müssen. Und das ist nicht geschehen".