"Bis vor das Bundesverwaltungsgericht"

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Untersteinbach/Ebrach — Der Bund Naturschutz will mit allen Mitteln verhindern, dass der geschützte Landschaftsbestandteil "Hoher Buchener Wald" in der Nähe von Ebrach aufgehoben w...

Untersteinbach/Ebrach — Der Bund Naturschutz will mit allen Mitteln verhindern, dass der geschützte Landschaftsbestandteil "Hoher Buchener Wald" in der Nähe von Ebrach aufgehoben wird. Hubert Weiger, der Landesvorsitzende des Bundes Naturschutz, kündigte bei der Versammlung in Untersteinbach an, dass seine Organisation "bis vor das Bundesverwaltungsericht" ziehen werde, um eine Rückabwicklung des Schutzgebietes unmöglich zu machen.
Der Kreistag für den Landkreis Bamberg hatte mit einem fast einstimmigen Votum dem Landratsamt den Auftrag erteilt, die Möglichkeiten auszuloten, um einen Weltnaturerbetitel anzustreben. Der frühere Bamberger Landrat Günther Denzler (CSU) hat daraufhin die rund 770 Hektar des Gebietes "Hoher Buchener Wald" als geschützten Landschaftsbestandteil deklariert. Hintergrund: Ein Weltnaturerbetitel ist wohl nur mit einem Schutzgebiet zu erreichen.

Kuriose Situation

Dagegen gab es Proteste, vor allem in Rauhenebrach. Sie mündeten in der Entscheidung der Staatsregierung in München, dass geschützte Landschaftsbestandteile in der Größenordnung wie Ebrach künftig nur noch von Bezirksregierungen ausgewiesen werden dürfen, nicht von Landratsämtern.
Die Verordnung müsste jetzt zurückgenommen werden. Dazu hat die Staatsforstverwaltung Klage eingereicht - gegen das Landratsamt Bamberg. Kurios: Beide Stellen sind im Prinzip der Freistaat. Also: Bayern gegen Bayern.
Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bundes Naturschutz, konnte sich angesichts dieser Konstellation ein Schmunzeln nicht verkneifen. Und der Bund Naturschutz ist nicht bereit, tatenlos zuzusehen.
"Wir werden es dem Freistaat Bayern nicht so einfach machen, wie er es sich vorstellt", sagte Weiger. Das Gebiet "Hoher Buchener Wald" sei schutzwürdig, habe "außerordentliche ökologische Qualität" und "wird von Starkbuchen dominiert". Der Bund Naturschutz macht bei einer Rückabwicklung nicht mit und will alle juristischen Mittel nutzen. ks