Auf einem Kinderspielplatz gerieten am 1. September zwei erwachsene Männer aneinander. Vor Gericht trafen sie sich nun wieder. Der 20-jährige Angeklagte kam...
Auf einem Kinderspielplatz gerieten am 1. September zwei erwachsene Männer aneinander. Vor Gericht trafen sie sich nun wieder.
Der 20-jährige Angeklagte kam auf sein Opfer zu, weil es den Cousin seiner Lebensgefährtin auf genau dem gleichen Spielplatz geschlagen haben soll. Was Staatsanwalt Timm Hain wissen wollte: Sollte es eine Abreibung sein oder suchte der Geschädigte selbst womöglich nach Streit? "Sind Sie mit der Absicht hingegangen, ihn zu verprügeln?", erkundigte sich Hain. Er erhielt ein Nein. Aber auch ein Ja seitens des Verteidigers, der für seinen Mandanten "kurz und bündig" einräumte, dass dieser zum Spielplatz geeilt sei und seinem Opfer eine "Kopfnuss" gegeben habe.
Fußtritte gegen die Rippen
Auch die beiden Fußtritte gegen die Rippen des bald am Boden Liegenden, die schmerzhafte Prellungen verursachten, räumte der Anwalt ein.
Nun begann ein Durchblättern von Akten und des Bundeszentralregisters. Das belegte, das der Angeklagten schon mal hinlangt und auch hafterfahren ist. Beispielsweise saß der 20-Jährige wegen gefährlicher und auch vorsätzlicher Körperverletzung 17 Monate hinter Gittern.
Freimütig erzählte der junge Mann aus seinem bisherigen Leben und davon, wie sehr es nach der Haft mit ihm bergab gegangen sei. Dennoch habe er den Absprung aus dem Milieu geschafft und eine gute Arbeit gefunden.
Wohl auch deswegen nahm sich Richter Stefan Hoffmann viel Zeit zur Urteilsfindung. Verteidiger Voigt hatte auf eine Geldstrafe von 2700 Euro plädiert, da es sich womöglich um eine "spontane, nachvollziehbare Tat" gehandelt haben könnte. Staatsanwalt Hain dagenen formulierte für die "weitere körperliche Entladung" eine "zwingend" zu verhängende fünfmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Beeindruckend die letzten Worte des Beschuldigten: "Ich hoffe, mir wird das neue Leben nicht kaputt gemacht, und wenn, dann bin ich auch selbst schuld." Als Hoffmann das Urteil verkündete, atmete der Angeklagte auf.
Die sechsmonatige Haftstrafe wurde auf Bewährung verhängt. Drei Jahre wird der Verurteilte auch unter Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt sein.