Es könnte eine Szene wie aus einer schlechten Komödie gewesen sein. Beim Vorbeifahren hatte eine Lichtenfelserin ein parkendes Auto gestreift. Das schubste ...
Es könnte eine Szene wie aus einer schlechten Komödie gewesen sein. Beim Vorbeifahren hatte eine Lichtenfelserin ein parkendes Auto gestreift. Das schubste beschädigt ein anderes vom Fleck, und dieses prallte dann noch gegen ein Drittes. 2,64 Promille machten vor Monaten diese Karambolage mit "enormem Sachschaden" möglich.
Am Dienstag stand die Verursacherin aus Lichtenfels wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung vor Gericht. Es war nicht so, dass das Gericht nicht auch die Tragik der Unfallverursacherin erkannte. Immer wieder erkundigten sich Richter Stefan Hoffmann und Staatsanwältin Franziska Winkler bei ihr danach, ob man das Verfahren kurz unterbrechen solle.
Auf dem Weg zum Friedhof
Die Angeklagte wurde immer wieder an den Tod ihres Kindes erinnert. Das liegt auf dem Lichtenfelser Friedhof - und dorthin zog es sie ja an jenem Abend im August 2016. Allerdings eben in erstaunlich angetrunkenem Zustand und mit fahrbarem Untersatz. Neun Stamperl Wodka habe sie wohl in geselliger Runde getrunken, so die Reinigungskraft. Beeinträchtigt gefühlt habe sie sich aber nicht, sagte die 42-Jährige. Zumindest fiel ihre Antwort auf entsprechende Fragen von Hoffmann entschieden aus. Ob sie sich fahrtüchtig gefühlt habe, fragte der Richter. Die Frau versetzte sich in die damalige Situation und bekräftigte mit einem "Ja".
In die falsche Straße abgebogen
"Ich wollte eigentlich zu meiner Tochter und habe mich in der Straße vertan", erklärte die Frau den Ablauf skizzierend. Als sie in die falsche Straße einbog, fuhr sie ein parkendes Auto an. Ab jetzt wurde es teuer für die Frau, denn die Versicherung errechnete für die nun einsetzende Kettenreaktion einen Schaden in Höhe von 50 000 Euro.
"Etwas großzügig geschätzt", wie Franziska Winkler es ausdrückte, denn im Verlauf der Verhandlung sollte sich der benannte Schaden auf rund 25 000 Euro einpendeln.
Da der Sachverhalt feststand und die Angeklagte geständig war, wurde sie zu einer Strafe verurteilt, deren Höhe Staatsanwaltschaft und Richter in etwa gleich ansetzten: 500 Euro Geldstrafe sowie eine sechsmonatige Führerscheinsperre.
Auch erkannten Richter und Staatsanwältin im Verlauf der Verhandlung auf eine eher fahrlässige denn vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung.