von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg Lichtenfels — Nach Prozessende kam es auf dem Amtsgericht noch zu einer menschelnden Begegnung: "Nichts für ungut, ich wünsche euch trotzdem...
von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg
Lichtenfels — Nach Prozessende kam es auf dem Amtsgericht noch zu einer menschelnden Begegnung: "Nichts für ungut, ich wünsche euch trotzdem alles Gute", sagte der geprellte Mann zu dem soeben verurteilten Ehepaar. Wegen Betrugs müssen die Eheleute Geldstrafen zahlen. Weil eine Freiheitsstrafe zumindest die 24-jährige Ehefrau "nicht beeindrucken" würde, wie Richter Christoph Lehmann befürchtete.
10 500 Euro standen im Raum zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten. Letzterer wollte im September 2012 seine Möbel den nach ihm in seine Wohnung einziehenden jungen Leuten überlassen.
Geld hat er bis heute nicht gesehen, im Gegenteil: Das Ehepaar hat seine Möbel auch noch verkauft.
Auf Anruf nicht reagiert Was sich damals im Raum Ebensfeld abgespielt hatte, sorgte bisweilen für Kopfschütteln bei Christoph Lehmann und Staatsanwältin Melanie Krapf.
Hin und wieder ließen sich die Eheleute so verstehen, als würden sie dem Vormieter eine gewisse Mitschuld zuschreiben. So habe er beispielsweise auf ihre Anrufe nicht reagiert.
Dass diese erst nach Vertragsabschluss und nach Ausbleiben des zugesicherten Geldes erfolgten, zu einem Zeitpunkt also, als die 24-, und 27-jährigen Ehepartner ja längst wussten, dass sie nicht zu zahlen imstande waren, musste ihnen Richter Lehmann erst auseinandersetzen. Eine Vorgeschichte hatte mit einem Internet-Kreditanbieter zu tun.
Bei diesem hatte sich das Ehepaar erkundigt, ob es ohne Schufa-Auskunft einen Kredit erhalten würde. Zunächst habe das Institut unverbindlich Mut zugesprochen, weshalb man Zutrauen zum Kauf der Möbel gefasst habe.
Dann aber hätte das Institut Abstand von dem Ehepaar als Kunden genommen. In der Zwischenzeit aber seien Handschlag und Unterschrift erfolgt. Der 27-Jährige, der mit seiner Frau zur Verhandlung vorgeführt werden musste, schilderte dazu, dass er um Rücktritt vom Vertrag gebeten habe. Zudem erklärten die Eheleute, sie hätten sich von dem Nachmieter bedrängt gefühlt. Schließlich habe dieser signalisiert, dass nur derjenige die Wohnung bekäme, der ihm die Möbel bezahle.
Auch noch die Möbel verkauft Das habe er nie gesagt, wies der Vormieter diesen Vorwurf von sich.
Vielmehr sei es so gewesen, dass er bei pünktlicher Bezahlung dem Vermieter eine Empfehlung zugunsten der Eheleute versprochen hätte.
Der Angeklagte beteuerte, bezüglich des Vertrags von einem Rücktrittsrecht ausgegangen zu sein. Der Richter belehrte ihn über den offentlichen Irrtum: Ein Rücktritttsrecht greife für Privatpersonen. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass Vertragspartner wissen, dass ohne Geld nichts bezahlt werden könne. Dass das Ehepaar die Möbel des Vormieters auch noch verscherbelte, nannte Lehmann "unter aller Kanone".
Unter dem Eindruck einer eindeutigen Beweislage und vielen Aussagen des Paares, die als Eingeständnisse zu werten waren, fielen die Urteile. Wegen Betrugs erhielt die schon aufgrund ähnliche Delikte vorgeahndete Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Ihr Mann muss 3000 Euro bezahlen. Eine zweite Anklage, die auf falsche Angaben bei eidesstattlicher Versicherung lautete und gegen die Frau erhoben wurde, ließ Staatsanwältin Melanie Krapf wegen unklarer Beweislage fallen.