Sobald der Verdacht auf einen Schlaganfall besteht, sollte man auf typische Anzeichen achten.
Der Verdacht auf einen Schlaganfall lässt sich mit einem einfachen Test prüfen. Augenzeugen verwenden dafür am besten die FAST-Regel, rät die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
FAST-Regel
Die vier Buchstaben stehen für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit). Helfer sollten den Betroffenen zunächst bitten, zu lächeln. Gelingt ihm das nur mit einem Mundwinkel, könnte das halbe Gesicht gelähmt sein. Dann sollte er die Arme nach vorne strecken und dabei die Handflächen nach oben drehen - das gelingt bei einer Lähmung nicht. Kann er auch einen einfachen Satz nicht nachsprechen oder klingt seine Stimme verwaschen, ist das ein weiteres Warnsignal. Jetzt ist höchste Eile angesagt: Helfer sollten sofort den Notruf unter der Nummer 112 anrufen und die Symptome beschreiben. Ein herabhängender Mundwinkel oder die plötzliche Lähmung und Taubheit einer Körperseite sind typische Anzeichen für einen Schlaganfall.
Auch die räumliche Orientierung, das Sprechen und das Verstehen können beeinträchtigt sein. Darüber hinaus sind sehr starke Kopfschmerzen möglich, Übelkeit und Erbrechen sowie ein Schwindelgefühl und ein unsicherer Gang.
dpa-mag