Beethoven beim Musiksommer

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Gerd Schaller
Gerd Schaller
Foto: Mile Cindric

Zwei Gastkonzerte, die zum Ebracher Musiksommer gehören, finden am Sonntag, 19. September, im Max-Littmann-Saal im Regentenbau statt. Beginn ist um 15 sowie um 18 Uhr. Unter dem Dirigat von Gerd Schal...

Zwei Gastkonzerte, die zum Ebracher Musiksommer gehören, finden am Sonntag, 19. September, im Max-Littmann-Saal im Regentenbau statt. Beginn ist um 15 sowie um 18 Uhr. Unter dem Dirigat von Gerd Schaller spielen die Philharmonie Festiva und der Violinist Ingo de Hass einen Konzertnachmittag mit einem Beethoven-Programm: Zu hören sind das Violinkonzert D-Dur op 61 sowie die Sinfonie Nr. 4 B-Dur op. 60 von Ludwig van Beethoven.

Ludwig van Beethovens Violinkonzert gehört wohl zu den schönsten Solokonzerten, die für das himmlische Instrument der Violine geschrieben wurden, heißt es in der Pressemitteilung des Veranstalters. Mit dem Virtuosen Ingo de Haas, der zugleich Erster Konzertmeister der Frankfurter Oper ist, konnte ein hervorragender Solist für Bad Kissingen gewonnen werden. Konzertreisen führten den international renommierten Künstler durch Europa, nach Amerika und nach Japan.

Beethovens Vierte op. 60 ist nur eine Opuszahl vom Violinkonzert op. 61 entfernt. Entstehungsgeschichtlich und stilistisch passen die beiden Werke also hervorragend zueinander. Dabei ist die Vierte mit ihrem lyrischen Grundcharakter im Verhältnis zu den anderen Beethoven-Sinfonien nur relativ selten zu hören - ein Grund mehr, um zum Beethovennachmittag der Philharmonie Festiva nach Bad Kissingen zu kommen.

Eintrittskarten sind in der Tourist-Information Arkadenbau sowie unter Tel.: 09552/ 9319 300 und per E-Mail (info@ebracher-musiksommer.de) erhältlich.

Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz in Bad Kissingen zu diesem Zeitpunkt noch über 35 liegen, benötigen Gäste entweder einen negativen PCR-Test oder einen negativen Schnelltest der offiziellen Testzentren. Alle Testzentren in Bad Kissingen sind aufgelistet unter www.badkissingen.de/testzentren. Bitte beachten Sie, dass der Schnelltest

höchstens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen wurde. Auch Geimpfte, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist, können teilnehmen. red