Die Abschiebung der Familie Ademi aus Wirsberg kurz vor Weihnachten war noch einmal Thema im Wirsberger Gemeinderat. Veranlasst hat die Nacht-und-Nebel-Aktion offenbar die Zentrale Ausländerbehörde Oberfranken.
Die überraschende Abschiebung der Kosovo-Familie Ademi aus
Wirsberg war am Dienstagabend nochmals Thema im Wirsberger Marktgemeinderates. "Wir haben es persönlich erlebt und fragten uns, wie das passieren konnte. Die Familie wollte freiwillig zurück, und das Handeln wenige Tage vor dem Weihnachtsfest hat große Empörung in ganz Oberfranken hervorgerufen", sagte Bürgermeister Hermann Anselstetter eingangs. Nach den eingegangenen Stellungnahmen sei die Zentrale Ausländerbehörde Oberfranken zuständig gewesen. "Keiner will's gewesen sein. Ich finde es bedauerlich, dass es eine Behörde auf die andere schiebt", so Anselstetter.
Landrat Klaus Peter Söllner teilte im Namen des Ausländeramtes am Landratsamt Kulmbach dem Markt Wirsberg mit, dass die Zentrale Ausländerbehörde Bayreuth mit Wirkung vom 21. Oktober 2015 die Zuständigkeit für die beiden Familien Ademi übernommen hatte.
Aufgrund dieser Zuständigkeitsübernahme besaß das Landratsamt Kulmbach keinerlei Kenntnis von einer bevorstehenden Abschiebung. Insbesondere war dem Amt bis zu diesem Vorfall nicht bekannt, dass die Zentrale Ausländerbehörde Aufenthaltsbedingungen derart zügig nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen durchsetzt. Dies entsprach bisher nicht den Gepflogenheiten vor Ort, weil das Landratsamt Kulmbach bei eigener Zuständigkeit stets die Option der freiwilligen Ausreise präferierte. Die Familien hätten die freiwillig beantragen müssen, dies sei jedoch nicht erfolgt.
Erst nach 6 Uhr
Regierungspräsident Wilhelm Wenning schrieb dem Wirsberger Gemeindeoberhaupt, dass entgegen seiner Ausführungen mit der Abschiebung nicht zur Nachtzeit, welche morgens bis 6 Uhr andauert, begonnen wurde sondern erst nach 6 Uhr.
Die Abschiebung sei eine Maßnahme des Verwaltungszwangs, die so ausgeführt wird, dass sie die größten Erfolgsausschichten verspricht. Dazu gehöre auch, dass sie zu einer Zeit begonnen wird, zu der die größte Wahrscheinlichkeit besteht, sämtliche Personen anzutreffen. Dies sei regelmäßig am frühen Morgen gegeben. Abschiebungen zu dieser Zeit seien gängige Praxis. Es würden auch nur die unmittelbar beteiligten Stellen informiert. Dies entspreche auch den Anforderungen des Datenschutzes. Dass eine nichtamtliche Stelle - wie zum Beispiel der Vermieter einer dezentralen Unterkunft - informiert wird, sei völlig ausgeschlossen.
Weder die Familie selbst noch andere verfahrensbeteiligte Behörden hätten gegenüber der ZAB Oberfranken den Wunsch nach einer freiwilligen Ausreise geäußert.
Die ehrenamtliche Betreuerin erklärte Mitte Februar gegenüber Anselstetter, dass sie rund vier Wochen vor der Abschiebung der Sachbearbeiterin die Info gegeben habe, dass die Familien ausreisewillig seien. Die Übernahme des Falls durch die Zentrale Ausländerbehörde sei ihr nicht bekannt gewesen. Zwei Tage vor der Abschiebung habe das Landratsamt Kulmbach sogar noch einen Bescheid für Leistungen der Sozialhilfe zugesandt. Dass die freiwillige Ausreise persönlich von der Familie hätte beantragt werden müssen, habe sie, die Betreuerin, nicht gewusst. In anderen Fällen, die sie betreute, sei dies auch nicht erforderlich gewesen.