Bamberg — Bis Mitte September wird im Wechsel auf beiden Seiten der Pfisterbrücke der Geh- und Radweg erneuert. Die Arbeiten dafür beginnen an diesem Mittwoch, 5. August. Zwar muss...
Bamberg — Bis Mitte September wird im Wechsel auf beiden Seiten der Pfisterbrücke der Geh- und Radweg erneuert. Die Arbeiten dafür beginnen an diesem Mittwoch, 5. August.
Zwar muss dafür eine der drei Fahrspuren baustellenbedingt entfallen. Der Verkehr kann allerdings stadtein- und -auswärts passieren. Bis zum 11. September sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Oberfläche erneuert Im Zuge des Vorhabens wird die Oberfläche zwischen Bordstein und Brückengeländer erneuert. Wie der Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) der Stadt Bamberg mitteilt, ist in Teilen die Stahltragplatte der Unterkonstruktion bereits sichtbar. Bei der Sanierung wird zunächst die gesamte Überdeckung entfernt. In weiteren Arbeitsschritten wird der Korrosionsschutz der Brücke aufgefrischt. Im Anschluss wird ein etwa vier Millimeter starker Kunstharzbelag mit Sandeinstreuung aufgetragen.
Damit wird die Oberflächenrauhigkeit wieder hergestellt und die Rutschgefahr reduziert.
Rechtsabbiegespur entfällt Für die Bauzeit müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf folgende Regelungen einstellen: DDie stadteinwärts vorhandene Rechtsabbiegespur zur Schwarzenbergstraße (Richtung Bahnhof) wird - zumindest zeitweise - für die Arbeiten benötigt, so dass sich Rechtsabbieger und Geradeausfahrer eine Fahrspur teilen müssen.
Fußgänger müssen jeweils auf die gegenüberliegende Seite wechseln, um die Baustelle zu umgehen. Sie sollten die Straße an der Fußgängerampel an der Schwarzenbergstraße und an der Querungshilfe an der Einmündung Annastraße benutzen. Radfahrer dürfen die Fahrbahn benutzen, so die Stadt Bamberg weiter. Sie bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
red
Ein benutzungspflichtiger Radweg hat eine Regelbreite von 2 m und bedarf zusätzlicher seitlicher Sicherheitsräume von 0,25 m zu baulichen Hindernissen und zum Gehweg sowie 0,75 m zum fließenden oder ruhenden Kraftverkehr.
Diese 0,75 m sind, unter fachlichen und damit sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten betrachtet, deutlich unzureichend. Denn gemäß geltender Rechtsprechung haben Radfahrer bis zu 1,5 m Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen, überholende / vorbeifahrende Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 m Abstand zu Radfahrern einzuhalten.
Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichend Raum für Fußgänger verbleibt, diesen ein ungehinderter Begegnungsverkehr auch mit Rollstuhl bzw. Kinderwagen möglich ist. Gemäß geltender Straßenbaurichtlinien erfordert das unter Beachtung seitlicher Abstände eine Regelbreite des verbleibenden Gehwegs von mindestens 2,5 m.
Selbst unter größtmöglicher Toleranz und Ausnutzen aller Spielräume hinsichtlich erlaubter Unterschreitung der Regelmaße wird deutlich: Für benutzungspflichtige Radwege ist auf der Pfisterbrücke kein Platz vorhanden. Auf den schmalen Geh- und Radwegen drohen ständig Konflikte. Da lt. Rechtsprechung nicht einmal der Lenkergriff eines Fahrrads in den Luftraum des Gehwegs ragen darf, stehen Radler in ständiger Gefahr, über den hohen Bordstein auf die Fahrbahn abzurutschen.
Wer ein mehrspuriges Fahrrad oder Anhängergespann führt, darf dort ohnehin legal auf der Fahrbahn radeln, ebenso, wer sich zum Linksabbiegen einordnen will. Weshalb also wird der Radweg nicht aufgehoben, allenfalls der dann breitere Gehweg für Radverkehr (in Schrittgeschwindigkeit!) freigegeben?
Der ungehinderte Autoverkehr kann und darf nicht das Maß aller Dinge sein. Nach der Rechtslage ist er es auch nicht. (Nicht nur) die Bamberger Verkehrsbehörden aber sind noch lange nicht auf dem aktuellen Stand, sondern geistig in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stehen geblieben.