Finanzministerium hält Erhöhung für möglich – Kabinett will Etat verabschieden
Wenn es nach Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) geht, können sich Bafög-Bezieher ab dem kommenden Semester über mehr Geld freuen. „Die Bafög-Erhöhung wird wie geplant mit dem Bundeshaushalt 2027 ermöglicht“, erfuhr unsere Redaktion aus dem Bundesfinanzministerium.
„Ermöglicht“ heißt aber auch: Sicher ist noch nichts. Im Haushalt für 2027, den das Kabinett an diesem Montag verabschieden will, ist beim Bafög bisher nicht viel mehr Geld veranschlagt als im laufenden Jahr. Laut dem Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, steigt das Volumen leicht von 1,78 Milliarden Euro für das Jahr 2026 auf 1,82 im kommenden Jahr – etwa 40 Millionen Euro mehr. Ursprünglich war mal mit einem Mehrbedarf von über 120 Millionen gerechnet worden. Gleichzeitig geht die Zahl der Bezieher seit Langem zurück – zuletzt auf den niedrigsten Stand seit 25 Jahren.
Fraktionen verhandeln noch
Wie genau die Reform und die Erhöhung ausgestaltet sein werden, ist damit weiter unklar. Im zuständigen Forschungsministerium wollte man sich dazu am Sonntag noch nicht äußern, es fänden „intensive Abstimmungen“ statt. Aus Koalitionskreisen heißt es, es brauche eine politische Einigung zwischen den Fraktionen. Beraten wird darüber vor allem zwischen den Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD).
Es war vor allem Spahn, der die Anhebung infrage gestellt hatte. Im Interview mit dem Münchner Merkur sagte er im Juni, staatliche Leistungen wie das Bafög „werden wir absehbar nicht erhöhen können“. In der SPD-Fraktion zeigte man sich überrascht, hatten sich Finanzminister Klingbeil und die zuständige Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) doch auf eine Finanzierung geeinigt. Bär sagte daraufhin, sie sehe in den Fraktionen keine Mehrheit für die Erhöhung des Bafög – das Projekt stand auf der Kippe. So wurde beispielsweise diskutiert, nur die Digitalisierung und Vereinfachung mit der Reform zu verabschieden, aber auf die Erhöhung zu verzichten.
Die SPD verweist ihrerseits auf den Koalitionsvertrag. Dort ist festgeschrieben, dass die Wohnkostenpauschale zum anstehenden Wintersemester auf 440 Euro steigen wird. Der Grundbedarf soll außerdem bis zum Wintersemester 2028/2029 in zwei Schritten auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden, das im Moment bei 563 Euro liegt. Mit der Reform will die Bundesregierung die Leistung auch unkomplizierter gestalten – durch eine Digitalisierung der Anträge zum Beispiel.