Der Gemeinderat hat die Beitrags- und Gebührensatzungen für die Wasserabgabe bzw. Entwässerung angepasst. Entsprechende kleine Änderungen in den Schriftstücken sind die rechtliche Grundlage dafür,...
Der Gemeinderat hat die Beitrags- und Gebührensatzungen für die Wasserabgabe bzw. Entwässerung angepasst. Entsprechende kleine Änderungen in den Schriftstücken sind die rechtliche Grundlage dafür, dass die Gemeinde auch in Zukunft Gebühren von Gebäudeeigentümern erheben darf, die für überdachte Balkone, Loggien oder Terrassen bezahlen sollen.
In der Juli-Sitzung des Vorjahres hatten die VG-Mitarbeiter das Gemeinderatsgremium auf die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags aufmerksam gemacht, dass die Beitrags- und Gebühren-Satzungen zur Wasserabgabe und Entwässerung geändert werden müssen. Nur so könnten aufgrund neuer, rechtlich verankerter Beitragsmaßstäbe die Einnahmen zur Herstellung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen weiterhin gewährleistet werden. Für die Gemeinde Gerach sei daher eine Kürzung bzw. Änderung im Ortsrecht erforderlich gewesen. Konkret handele es sich bei den aktuellen Beitragssätzen für eine Fläche mit 30 Quadratmetern um einen Betrag in Höhe von ungefähr 500 Euro pro Überdachung, so wurde vom Sachbearbeiter der Verwaltung ausgerechnet. Somit war sich der Gemeinderat einig, die Satzungen auf einen neuen Stand zu bringen.