In den vergangenen Wochen ist die Sieben-Tages-Inzidenz angestiegen. Die Fallzahlen sind deutlich höher als noch im gleichen Zeitraum des Vorjahres. I...
In den vergangenen Wochen ist die Sieben-Tages-Inzidenz angestiegen. Die Fallzahlen sind deutlich höher als noch im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Stadt und Landkreis Bamberg ist am Wochenende ebenfalls mit einem deutlichen Sprung nach oben zu rechnen. Der Grund: Aktuell gibt es dermaßen viele Neumeldungen, dass das Gesundheitsamt trotz aufgestockten Personals noch gar nicht alle Fälle an das LGL und RKI übermitteln konnte, so die Stadt in einer Mitteilung. Demnach waren am Freitag noch 150 Fälle offen.
Da sich die Lage in ganz Bayern in diese Richtung entwickelt, hat das Staatsministerium für Gesundheit neue Vorgaben für die Gesundheitsämter vor Ort erlassen, so die Stadt.
Quarantäne und Isolation
? Es habe sich gezeigt, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten bei einer Freitestung an Tag fünf häufig nicht gelingt, heißt es in dem Ministeriumsschreiben. Die Freitestung von engen Kontaktpersonen bzw. vollständig geimpften Erkrankten wird deshalb auf sieben Tage verlängert. Die grundsätzliche Quarantänedauer von zehn Tagen gilt weiterhin. Die Freitestung ist durch einen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.
? Neu ist außerdem, dass in Regionen mit besonders hohem Ausbruchsgeschehen eine Freitestung für enge Kontaktpersonen ganz entfallen kann. Dann beträgt die Quarantänedauer immer zehn Tage. Sollte dieser Fall in der Region eintreten, machen die Kommunen das rechtzeitig in einer Allgemeinverfügung bekannt und kommunizieren vor Ort. Aktuell sind die Stadt und der Landkreis Bamberg davon noch nicht betroffen.
Kontaktnachverfolgung
Wegen der bayernweit hohen Fallzahlen können die Gesundheitsämter Kontaktpersonen nicht mehr nach dem bisherigen, aufwendigen Modell ermitteln. Auch die Impfquoten beeinflussen die Nachverfolgung, da Geimpfte und Genesene in der Regel von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Daher wird die Ermittlung von Kontaktpersonen beschränkt auf