Auf dem Dach der Kuratiekirche Sankt Bartholomäus in Leutershausen (Rhön-Grabfeld) ist die erste vom Bistum genehmigte und bezuschusste Photovoltaikanlage (PV) ans Netz gegangen, heißt es in einer...
Auf dem Dach der Kuratiekirche Sankt Bartholomäus in Leutershausen (Rhön-Grabfeld) ist die erste vom Bistum genehmigte und bezuschusste Photovoltaikanlage (PV) ans Netz gegangen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bistums. Seit 21. September wird hier Strom produziert und beim Überlandwerk Rhön eingespeist. „Wir sind Pioniere!“, freut sich Dekan Andreas Krefft. Er sei „enorm stolz“ auf alle Beteiligten. „So eine gute Zusammenarbeit hat man selten“, lobt Kirchenpfleger Robert Müller .
Inspiration in Kirchenblatt
Die Idee kam Müller bei der Lektüre des Würzburger katholischen Sonntagsblatts. Dort erschien Anfang Juli 2022 ein Bericht darüber, unter welchen Bedingungen Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden im Bistum möglich sind. „Das war eine Inspiration“, sagt Müller.
Er habe privat seit 13 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und damit gute Erfahrungen gemacht. „Warum sollte das auf einem Kirchendach anders sein?“ Auch in Gesprächen mit den Mitgliedern der Kirchenverwaltung sei er nie auf Ablehnung gestoßen, sondern habe stets Zustimmung erhalten.
Als sich bei der Sitzung der Kirchenverwaltung am 18. Januar herausstellte, dass es genügend Finanzmittel für die Verwirklichung der PV gibt, beschlossen die Mitglieder, den entsprechenden Antrag zu stellen. „Damals gab es fast keine Zinsen“, sagt der stellvertretende Kirchenverwaltungsvorstand, Diakon Wolfgang Dömling. Es sei keine Option gewesen, das Geld ohne Verzinsung auf dem Konto zu lassen.
Spontaner Ortstermin
Gleich am nächsten Tag nahm Müller Kontakt mit Verwaltungsreferentin Diana Hippeli auf – und zufällig war Gebietsreferent Thomas Karsten an diesem Tag wegen eines anderen Bauprojekts ohnehin in der Rhön. Nach dem spontanen Ortstermin stand fest: Es ist möglich, auf dem Kirchendach eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zunächst plante die Kirchenverwaltung eine kleine Anlage. Da jedoch seit Januar 2023 die Anschaffungs- und Montagekosten für Photovoltaikanlagen mit einer Peak-Leistung von 30 Kilowattpeak (kWp) von der Umsatzsteuer befreit und auch die Einnahmen aus solchen Anlagen steuerfrei sind, holte Müller weitere Angebote bis 30 kWp ein. Derzeit seien die Voraussetzungen für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage günstig, bestätigt Karsten.