Matthias Klement ist als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach bestätigt worden.
Mit der konstituierenden Sitzung hat die neu gebildete Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Maßbach ihre Arbeit aufgenommen. Die drei Mitgliedsgemeinden Maßbach, Rannungen und Thundorf entsenden entsprechend ihrer Einwohnerzahl Vertreter in das Gremium. Neben den drei Bürgermeistern gehören der Gemeinschaftsversammlung fünf Gemeinderatsmitglieder aus Maßbach sowie jeweils zwei Vertreter aus Rannungen und Thundorf an.
Nach der Vorstellung der einzelnen Mitglieder stand die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden auf der Tagesordnung. Dabei setzte sich Bürgermeister Matthias Klement (Maßbach) mit elf zu eins Stimmen gegen seinen Amtskollegen Bernhard Düker (Thundorf) durch.
Das sind die Stellvertreter
Einstimmig zur stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt wurde Bettina Bonengel (Rannungen). Ebenfalls ohne Gegenstimme fiel die Wahl von Bernhard Düker zum weiteren Stellvertreter aus.
Die geringfügigen Änderungen der Geschäftsordnung erläuterte Geschäftsleiter Fabian Röder. Insbesondere hatte er einige aktuelle Gerichtsurteile eingearbeitet. Viele der Anpassungen seien bereits in den Gemeinderatssitzungen der einzelnen Kommunen vorgestellt worden, erläuterte Röder.
Welchen Verfügungsrahmen der Gemeinschaftsvorsitzende zur Einzelfallentscheidung haben soll, war eine weitere Frage. Hintergrund war eine Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags, den Verfügungsrahmen für Entscheidungen im Einzelfall von bislang sieben auf acht Euro pro Einwohner anzuheben. Für die Verwaltungsgemeinschaft hätte dies eine Erhöhung des Entscheidungsspielraums von bislang 5000 Euro auf rund 40.000 Euro bedeutet.
Der goldene Mittwelweg
Matthias Klement hielt fest, dass ein Betrag von 40.000 Euro in der Vergangenheit nie erforderlich gewesen sei. Die bisherige Grenze von 5000 Euro habe sich grundsätzlich bewährt, auch wenn sie gelegentlich etwas knapp bemessen gewesen sei.
Bernhard Düker sprach sich für einen Mittelweg aus und schlug einen Verfügungsrahmen von 25.000 Euro vor. Diesem Vorschlag wurde mit 11:1 Stimmen entsprochen. Weitere Änderungen betreffen das Amtsblatt, das künftig zusätzlich über die Homepage des Landkreises abrufbar sein wird.