Verbeamtung: Weniger Menschen sollen den Beamtenstatus erhalten
Neben Änderungen bei der Beamtenversorgung spricht sich die Rentenkommission in ihren 33 Vorschlägen auch für eine Einschränkung neuer Verbeamtungen aus.
Beamtenstatus solle vor allem jenen vorbehalten bleiben, die hoheitliche Aufgaben mit Eingriffsbefugnissen wahrnehmen. Bund und Länder sollten zudem für künftige Pensionslasten ausreichende Rücklagen bilden.
Außerdem empfiehlt die Kommission, Änderungen im Rentenrecht wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Das betrifft etwa die Regelaltersgrenze oder Anpassungen bei der Entwicklung der Bezüge.
Rentenversicherung: Warum Beamte nicht einbezogen werden sollen
Von einer Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung sieht die Kommission hingegen ab. Anders als bei künftigen Selbstständigen sowie Politikerinnen und Politikern verweist sie hier auf hohe verfassungsrechtliche Hürden.
Zudem würde eine Vereinheitlichung wegen des Länderbeamtenrechts einen langen Übergangszeitraum erfordern. In dieser Phase könnte es nach Einschätzung der Kommission zu erheblichen Doppelbelastungen für die Haushalte von Bund und Ländern kommen.
Hier schließt sich auch Tabea Bucher-Koenen, Mitglied der Rentenkommission und Leiterin des Forschungsbereichs "Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte" am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), an.
Teure Problematik: Pensionen zu teuer?
Sie erklärt gegenüber der Frankfurter Rundschau: "Wenn alle Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen müssten, würde das eine sehr große finanzielle Belastung für Bundes- und Länderhaushalte bedeuten". Bund und Länder müssten in einer Übergangsphase für Pensionen und Rentenbeiträge aufkommen, was eine "große zusätzliche Belastung" darstellen würde.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es zum 1. Januar 2025 rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre in Deutschland. Die durchschnittliche Pension lag bei 3.416 Euro brutto im Monat. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Zahl der Versorgungsempfänger mehr als verdoppelt.
Für Bund und Länder stellen Pensionen einen erheblichen Ausgabenposten dar. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für ehemalige Staatsbedienstete laut Statistik auf 56,9 Milliarden Euro. Einen großen Teil dieser Kosten tragen die Länder, unter anderem für frühere Lehrkräfte und Polizeibedienstete.
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